Öffentliche Bekanntmachungen

Das Chemnitzer Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Chemnitz lt. Bekanntmachungssatzung der Stadt Chemnitz. Alle Ausgaben werden elektronisch unter www.chemnitz.de/amtsblatt veröffentlicht. 

Auf dieser Seite finden sich zu ausgewählten Bekanntmachungen zusätzliche Informationen. In der Regel wird bei Veröffentlichung der Bekanntmachungen auf diese separat hingewiesen. 


Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht bei Genehmigungsverfahren für Anlagen erheblicher Größe die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die Verfahren sind durch öffentliche Auslegung bekannt zu geben.

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Widmung neuer Straßenteile/Straßenabschnitte/Straßenflurstücke/Straßenrandflächen nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Folgende Straßenteile/Staßenabschnitte/Straßenflurstücke/Straßenrandflächen werden gewidmet:

Einziehung eines Straßenabschnittes nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Folgende Straßenteile/Staßenabschnitte/Straßenflurstücke/Straßenrandflächen werden eingezogen:


Neue Alttextiliencontainer ab April 2025

Änderung der öffentlichen Bekanntmachung, amtlicher Teil, Amtsblatt-Ausgabe No. 49 vom 06.12.2024

Öffentliche Losziehung über Vergabe der Standplätze

An den Standplätzen der Lose 5 und 6 werden ab April 2025 neue Container für gebrauchte Textilien aufgestellt. Die beiden Unternehmen, die am 24.10.2024 in der Losziehung den Zuschlag erhielten, haben sich aus betrieblichen Gründen von der Alttextilsammlung in Chemnitz auf den Wertstoffinseln zurückgezogen. Am 20.03.2025 fand die Vergabe der 45 Standplätze mittels einer öffentlichen Losziehung statt. Eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Alttextilcontainern wurde von zwei Unternehmen beantragt.

Das „Konzept der Stadt Chemnitz zur Vergabe von Containerstandplätzen für die Erfassung von Alttextilien auf öffentlichen Straßen (Standortkonzept Alttextilien)“, das am 25. September 2019 vom Stadtrat beschlossen wurde, bildet die Grundlage.

Mit folgendem Ergebnis wurde die Losziehung abgeschlossen:

Los 5: K+K Textilrecycling GmbH

Los 6: Profittex GmbH

Für die Aufstellung von Alttextiliencontainern an den Standplätzen ist die entsprechende Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die von April 2025 bis Dezember 2027 gilt und an Auflagen sowie Bedingungen gebunden ist. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist mit Verwaltungsgebühren verbunden.


Information zur Grundsteuer 2025

Ab 2025 Neuberechnung der Grundsteuer

Das Kassen- und Steueramt informiert nochmals darüber, dass die vor dem 31. Dezember 2024 zugesandten Grundsteuerbescheide der Stadt Chemnitz kraft Gesetzes für Zahlungen im Jahr 2025 keine Gültigkeit mehr haben.

Ab 2025 wurde bzw. wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 8. Januar 2025 die Grundsteuerbescheide versandt. 

Zahlungen für 2025 

Steuerpflichtige werden gebeten, Zahlungen für 2025 erst zu leisten, wenn sie einen Grundsteuerbescheid 2025 erhalten haben. 
Wurde zur Bezahlung der Grundsteuer ein Dauerauftrag erteilt, sollte dieser storniert bzw. aufgrund des Grundsteuerbescheides 2025 angepasst werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eingelegte Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide 2025 keine aufschiebende Wirkung haben. Der oder die Steuerpflichtige ist zur termingerechten Zahlung der Steuer verpflichtet, solange keine Aufhebung bzw. Änderung des Grundsteuerbescheides 2025 erfolgte. Dies gilt auch, wenn beim Finanzamt Einspruch eingelegt und noch nicht darüber entschieden wurde.

Bei weiteren offenen Fragen sollten bitte zunächst die umfangreichen Erläuterungen auf dem Bescheid aufmerksam und vollständig gelesen werden. Aktuell kommt es aufgrund der Vielzahl an Widersprüchen und Anträgen, trotz verstärktem Personaleinsatzes, zu längeren Bearbeitungszeiten. 

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Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform

Link zum Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen.