Vorsorge und Betreuung

Informationen zur Vorsorgevollmacht und Gesetzlicher Betreuung
Foto: Stadt Chemnitz

Jeder Mensch kann durch einen Unfall oder eine Erkrankung in eine Lebenslage geraten, in der er seine eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und Unterstützung durch andere benötigt.

Dann gewährleistet das seit dem 01.01.2023 geltende neue Betreuungsrecht größtmögliche Selbstbestimmung, Mitsprache, Qualität und Aufsicht. Im Mittelpunkt aller Entscheidungen stehen der Mensch und seine Wünsche.

Hat eine betroffene Person keine Vorsorge getroffen und reicht die Unterstützung durch die Familie, Bekannte oder soziale Dienste nicht aus, kann eine rechtliche Betreuung bestellt werden.

Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Vorsorge und Betreuung.

Die Betreuungsbehörde Chemnitz

Die Betreuungsbehörde hat vielfältige Aufgaben. Sie:

  • informiert und berät Betroffene, Angehörige, berufliche und ehrenamtliche Betreuer/Betreuungsvereine und Bevollmächtige über
    • allgemeine und spezielle betreuungsrechtliche Fragen,
    • Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,
    • und andere Unterstützungsmöglichkeiten, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird,
       
  • darf Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten natürlicher Personen öffentlich beglaubigen,
     
  • arbeitet mit den Betreuungsvereinen zusammen,
     
  • unterstützt das Betreuungsgericht.

 

Broschüre „Betreuungsrecht“ mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht

Titel der Broschüre "Betreuungsrecht"
Foto: Bundesministerium der Justiz

Faltblatt Vorsorgevollmacht & Co

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht und Betreuungs- verfügung sind Maßnahmen zur selbstbestimmten Vorsorge.

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Öffentliche Beglaubigungen

Auf bestimmten Dokumenten, beispielsweise Vollmachten und Betreuungsverfügungen, ist für deren Anerkennung im Rechtsverkehr die öffentliche Beglaubigung erforderlich.

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Rechtliche Betreuung

Wenn erwachsene Personen ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, bestellt das Betreuungsgericht unter bestimmten Umständen einen rechtlichen Betreuer.

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Weitere Informationen

Das Bundesministeriums der Justiz stellt auf seiner Webseite Informationen zu Vorsorge und Betreuungsrecht zur Verfügung.

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