Jahresabschlüsse
Gemäß §§ 88 und 88c der SächsGemO ist zum Schluss des Haushaltsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen und vom Stadtrat feststellen zu lassen. Nach der Feststellung durch den Stadtrat wird der Jahresabschluss im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gegeben und im Internet zur Verfügung gestellt.
Der Jahresabschluss enthält die Ergebnis- Finanz- und Vermögensrechnung. Außerdem sind ein Rechenschaftsbericht, ein Anhang und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes beigefügt.
Jahresabschluss der Stadt Chemnitz 2023
Am 11.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz mit der Vorlage B-271/2024 die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 beschlossen. Die Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses erfolgt im Amtsblatt am 20.12.2024.