Hinweise für Veranstalter

Konzerterlebnis auf dem Theaterplatz Chemnitz
Stadtfest
Foto: Dirk Hanus | Foto: Ulf Dahl |

Genehmigungen für Märkte, Messen, Ausstellungen, Volksfeste, öffentliche Veranstaltungen

Für die Durchführung solcher Veranstaltungen benötigen Sie gegebenenfalls Genehmigungen. Diese richten sich nach der Art, dem Ort und der Zeit der Veranstaltung.

Wer die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung beabsichtigt, kann dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Informationen und Formulare zur Antragstellung im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

> Öffentliche Veranstaltung anzeigen

Bei Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.

> Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis beantragen


Mit der Erteilung der Marktfestsetzung erhält der Antragsteller die Marktprivilegien.

> Marktfestsetzung beantragen
 

Veranstaltungskalender

Zur Aufnahme Ihrer Veranstaltung in den Veranstaltungskalender der Stadt Chemnitz setzen Sie sich bitte mit der Internetredaktion in Verbindung:

Anzeigen Fliegender Bauten / Abgabe alkoholischer Getränke und/oder Speisen

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden wie Zelte, Bühnen, Tribünen, Schaustellergeschäfte.

Bevor Fliegende Bauten erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, bedürfen diese nach § 76 Sächsischer Bauordnung einer Genehmigung.

> Aufstellung Fliegender Bauten anzeigen

Wer aus besonderem Anlass alkoholische Getränke und/oder zubereitete Speisen abgibt, muss dies als vorübergehendes Gaststättengewerbe mindestens zwei Wochen vor Beginn anzeigen (vorübergehenes Gaststättengewerbe). Davon ausgenommen sind Inhaber einer Reisegewerbekarte für das Gaststättengewerbe oder Inhaber einer Gaststätte.

> Vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass anzeigen

Nicht genehmigungs- und anzeigepflichtige Veranstaltungen

Nicht genehmigungs- und anzeigenpflichtig sind private Veranstaltungen, wie z. B. interne Betriebs- und Vereinsfeste, Sportfeste in Sportstätten, Schulfeste, Geburtstagsfeiern und Polterabende.

Sie unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Lärmschutzes und des Nachbarschaftsrechtes. Gegebenenfalls sind Anlagen oder Aktionen genehmigungs- oder anzeigenpflichtig (Fliegende Bauten, Ausschank).

Es gilt die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz.

> Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz