Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Im Umweltschutz reichen die Rechte der Bürger besonders weit. Die Öffentlichkeit kann auf umweltrelevante Vorgänge im besonderen Maße Einfluss nehmen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Aktuelle Bekanntmachungen
Hier werden aktuelle Bekanntmachungen des Umweltamtes veröffentlicht.
Erfassung von Niederschlagswassereinleitungen in Gewässer
Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und bedarf grundsätzlich einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Eine solche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit so gering gehalten wird, dass keine negative Beeinträchtigung der Gewässer zu erwarten ist.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind lediglich kleine Einleitungen von Einzelgrundstücken, die nicht gewerblich genutzt werden (Einleitungen im Rahmen des Anlieger- und Gemeingebrauchs).
Bei Gewässerkontrollen werden immer wieder unbekannte Einleitungen festgestellt und zudem Überschreiten die vorhandenen Einleitungsabflüsse oftmals die gewässerverträglichen Mengen. Daher hat der Freistaat Sachsen mit einem Erlass zur “Anpassung der Regenwassereinleitungen aus Misch- und Trennkanalisationen im Freistaat Sachsen an den Stand der Technik - Handlungskonzept Regenwasser (HKReWa)” geregelt, dass zunächst von allen Einleitern von Niederschlagswasser Daten über bestehende Einleitungen zu erheben und über die unteren Wasserbehörden an den Freistaat Sachsen zu übermitteln sind. Ziel ist es, alle innerörtlichen erlaubnispflichtigen Einleitungen in oberirdische Gewässer zu erfassen, um gezielte Maßnahmen zur Entlastung der Gewässer zu veranlassen und eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu erreichen.
Von der Erfassung ausdrücklich ausgenommen sind Einleitungen von nicht gewerblich genutzten Einzelgrundstücken.
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Chemnitz bittet daher alle Einleiter, bis 31.12.2025 die Excel-Tabelle, welche nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellt wird, unter dem Blatt “Datenerhebung” bis Spalte V für jede Einleitstelle möglichst vollständig auszufüllen. Des Weiteren bitten wir Sie, das Deckblatt vollständig auszufüllen.
Die ausgefüllten Tabellen übermitteln Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: umweltamt.wasser(at)stadt-chemnitz.de.
Genauere Informationen zum Erlass des Freistaats Sachsen können unter nachfolgendem Link abgerufen werden. Aus dem Erlass gehen weitere Anforderungen an den zukünftigen Umgang mit Niederschlagswassereinleitungen in öffentliche Gewässer hervor. Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Erlass.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der oben genannten Mailadresse sowie telefonisch gern unter der Rufnummer 0371 488-3651 zur Verfügung.
Beteiligung bei der Fortschreibung des Internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe
Bis zum 22.06.2025 können sich Bürgerinnen und Bürger an der Fortschreibung des internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe beteiligen. Der Bewirtschaftungsplan umfasst den Zeitraum 2028 bis 2033 und beinhaltet wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung. Das Anhörungsverfahren läuft im Moment in der 1. und 2. Stufe. Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen direkt an die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) senden.
Die internationale Kommission zum Schutz der Elbe können Sie unter folgender Adresse erreichen:
Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
Fürstenwallstraße 20
39104 Magdeburg
www.ikse-mkol.org
sekretariat(at)ikse-mkol.org
Das LfULG erreichen Sie unter folgender Adresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abteilung 4: Wasser, Boden, Kreislaufwirtschaft
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
https://www.wasser.sachsen.de/wrrl-aktuelle-anhoerungen.html
Abt4.LfULG(at)smekul.sachsen.de
Darüber hinaus können die Unterlagen auf Anfrage im Umweltamt der Stadt Chemnitz eingesehen werden. Wenden Sie sich für die Terminabsprache bitte an folgenden Kontakt:
Stadt Chemnitz, Umweltamt, Abteilung Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
E-Mail: umweltamt.wasser(at)stadt-chemnitz.de
Telefon: 0371 488-3651
Weitere Informationen zu der Fortschreibung des internationalen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Elbe, insbesondere zu den Stellungnahmen, finden Sie in den folgenden Dokumenten.