Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Im Umweltschutz reichen die Rechte der Bürger besonders weit. Die Öffentlichkeit kann auf umweltrelevante Vorgänge im besonderen Maße Einfluss nehmen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Aktuelle Bekanntmachungen
Hier werden aktuelle Bekanntmachungen des Umweltamtes veröffentlicht.
Erfassung von Niederschlagswassereinleitungen in Gewässer
Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und bedarf grundsätzlich einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Eine solche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit so gering gehalten wird, dass keine negative Beeinträchtigung der Gewässer zu erwarten ist.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind lediglich kleine Einleitungen von Einzelgrundstücken, die nicht gewerblich genutzt werden (Einleitungen im Rahmen des Anlieger- und Gemeingebrauchs).
Bei Gewässerkontrollen werden immer wieder unbekannte Einleitungen festgestellt und zudem Überschreiten die vorhandenen Einleitungsabflüsse oftmals die gewässerverträglichen Mengen. Daher hat der Freistaat Sachsen mit einem Erlass zur “Anpassung der Regenwassereinleitungen aus Misch- und Trennkanalisationen im Freistaat Sachsen an den Stand der Technik - Handlungskonzept Regenwasser (HKReWa)” geregelt, dass zunächst von allen Einleitern von Niederschlagswasser Daten über bestehende Einleitungen zu erheben und über die unteren Wasserbehörden an den Freistaat Sachsen zu übermitteln sind. Ziel ist es, alle innerörtlichen erlaubnispflichtigen Einleitungen in oberirdische Gewässer zu erfassen, um gezielte Maßnahmen zur Entlastung der Gewässer zu veranlassen und eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu erreichen.
Von der Erfassung ausdrücklich ausgenommen sind Einleitungen von nicht gewerblich genutzten Einzelgrundstücken.
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Chemnitz bittet daher alle Einleiter, bis 31.12.2025 die Excel-Tabelle, welche nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellt wird, unter dem Blatt “Datenerhebung” bis Spalte V für jede Einleitstelle möglichst vollständig auszufüllen. Des Weiteren bitten wir Sie, das Deckblatt vollständig auszufüllen.
Die ausgefüllten Tabellen übermitteln Sie bitte per E-Mail an folgende Adresse: umweltamt.wasser(at)stadt-chemnitz.de.
Genauere Informationen zum Erlass des Freistaats Sachsen können unter nachfolgendem Link abgerufen werden. Aus dem Erlass gehen weitere Anforderungen an den zukünftigen Umgang mit Niederschlagswassereinleitungen in öffentliche Gewässer hervor. Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Erlass.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der oben genannten Mailadresse sowie telefonisch gern unter der Rufnummer 0371 488-3651 zur Verfügung.