Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Im Umweltschutz reichen die Rechte der Bürger besonders weit. Die Öffentlichkeit kann auf umweltrelevante Vorgänge im besonderen Maße Einfluss nehmen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Aktuelle Bekanntmachungen
Hier werden aktuelle Bekanntmachungen des Umweltamtes veröffentlicht.
Information zum Feuersalamander – Monitoring 2025 bis 2028 im Stadtgebiet Chemnitz
Im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe – Studien zur Dokumentation von Arten und Lebensraumtypen untersucht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen e.V. das Vorkommen des Feuersalamanders (Salamandra salamandra) und seiner Larven entlang ausgewählter Fließgewässer in den Landkreisen Zwickau, Mittelsachsen, dem Erzgebirgskreis sowie im Stadtgebiet von Chemnitz.
Ziel des Vorhabens ist die Erfassung der Bestände dieser Amphibienart, die Untersuchung ihrer Vitalität und ihres Reproduktionserfolgs sowie die Ableitung von Schutzmaßnahmen – insbesondere zur ökologischen Aufwertung kleiner Fließgewässer.
Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden, der Fachbehörden, der Gemeinden sowie des Polizeivollzugsdienstes befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten oder auf geeigneten Wegen zu befahren. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen von dem in Satz 1 genannten Personenkreis auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.
Gemäß § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen der oben genannten Untersuchungen auf eine Vielzahl von Grundstücken erstreckt, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.
Der BUND Landesverband Sachsen e.V. führt mit eigenen Mitarbeitern in den Jahren 2025 bis 2028 folgende Maßnahmen in den Gemarkungen Grüna, Hilbersdorf und Chemnitz durch:
- Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH Richtlinie
- Erhebung von Daten zum Vorkommen der Art „Salamandra salamandra“ in Bachläufen und Gewässerrandbereichen
- Erhebung von Daten zum Vorkommen Art „Salamandra salamandra“ im Landhabitat
- Gewässergüte-Bestimmung chem./physikalisch, im Einzelfall Makrozoobenthos Bestimmung an Fließgewässern im Untersuchungsgebiet
BUND Landesverband Sachsen e.V.
Projekt Feuersalamander
Ansprechpartnerin: Heidi Enderlein
Straße der Nationen 122, 09111 Chemnitz
E-Mail: heidi.enderlein(at)bund-sachsen.de
Weitere Informationen unter: www.bund-sachsen.de/feuersalamander