Interventionsflächen der Kulturhauptstadt Europas 2025
Das Stadtentwicklungsprojekt von Chemnitz 2025
Die Stadt Chemnitz hat sich in den vergangenen Jahren sichtbar verändert: Die Kulturhauptstadt Europas 2025 war nicht nur ein kulturelles Großereignis, sondern zugleich ein umfassendes Stadtentwicklungsprojekt. Auf insgesamt 30 sogenannten Interventionsflächen haben Orte im gesamten Stadtgebiet auf ganz unterschiedliche Weise eine Transformation erfahren – von der traditionsreichen Hartmann-Fabrik über einen neuen Stadtteilpark an einem renaturierten Abschnitt des Pleißenbachs auf ehemaligem Bahngelände bis hin zu einem Festplatz in einem ländlichen Stadtteil, der heute Raum für Weihnachtsmärkte und Dorffeste bietet.
Unter dem Begriff „Interventionsflächen“ versammeln sich Infrastrukturvorhaben, die im Zusammenhang mit dem Programm von Chemnitz 2025 realisiert wurden – nicht allein als Veranstaltungsorte des Kulturhauptstadtjahres, sondern als Orte mit nachhaltiger Wirkung für die Stadtgemeinschaft. Sie sind Orte der kreativen Macher:innen, an denen diese ihre Fähigkeiten entdecken und ausbauen können, mit anderen zusammentreffen und sich mit ihnen austauschen. Die Auswahl und Entwicklung der Interventionsflächen war daher von strategischer Bedeutung: Ohne Projektgemeinschaft kein Projekt. Die baulichen Maßnahmen orientierten sich an den Bedarfen der Nutzer:innen und entstanden in enger Zusammenarbeit mit ihnen, unter anderem durch Beteiligungsformate von Beginn an. Diese Orte wirken über das Kulturhauptstadtjahr hinaus weiter und prägen die Chemnitzer Stadtentwicklung langfristig.
Umfang des Projektes
Das Gesamtvolumen der Interventionsflächen beläuft sich auf 57,8 Millionen Euro (Stand: 10. Juni 2025). Finanziert wurde dieser Betrag aus 10 Millionen Euro aus dem Budget der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025, aus 26 Millionen Euro aus Fachförderprogrammen sowie aus 21,8 Millionen Euro aus städtischen Eigenmitteln.
Orte des Aufbruchs
Öffentliche Plätze
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes und durch Bundesmittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.