Korruptionsprävention

Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Die Stadträte beauftragten im Oktober 2006 die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu treffen. Dazu zählt u. a. die Bestellung eines Ombudsmanns als Kontaktperson für Bürger, Firmen und Bedienstete.
2007 beschloss der Stadtrat, einen Ombudsmann zu bestellen. Dieser soll vertraulich Hinweisen zu Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Korruption nachgehen sowie den städtischen Anti-Korruptionskoordinator über begründete Verdachtsfälle informieren und den Oberbürgermeister zur weiteren Verfahrensweise beraten.
Rechtsanwalt Thomas Leibner wurde am 21. Mai 2014 vom Stadtrat zum 3. Ombudsmann der Stadt Chemnitz bestellt. Nach einem der wesentlichen Prinzipien der Korruptionsprävention, der Rotation, ist ein Wechsel bei der Person des Ombudsmannes erforderlich.
Der Ombudsmann arbeitet weisungsfrei und hat weit reichende Befugnisse, wie z. B. ein uneingeschränktes Informationsrecht. Da der Ombudsmann zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, muss der Mitteilende keine beruflichen oder persönlichen Nachteile befürchten.
Korruptionsprävention innerhalb der Stadtverwaltung Chemnitz
Neben dem externen Ombudsmann wurde eine städtische Bedienstete, Frau Kathrin Scholz, als Anti-Korruptionskoordinatorin zur Organisation verwaltungsinterner Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung bestellt.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Planung und Organisation von Fortbildungen zur Korruptionsprävention für alle Bediensteten der SVC inklusive permanenter eigener Fortbildung, Erarbeitung und Fortschreibung verwaltungsinterner Regelungen, die Fachliche Anleitung zum Thema Korruptionsprävention/Beraterfunktion für alle MA der SVC und ihre Eigenbetriebe, die Veranlassung der weiteren verwaltungsinternen Schritte bei Korruptionsverdachtsfällen und die Teilnahme an Erfahrungsaustauschen mit anderen Städten und Fachtagungen mit dem Ziel einer perspektivischen Weiterentwicklung der Korruptionsprävention der SVC.
Gleichzeitig ist die Anti-Korruptionskoordinatorin Ansprechpartner für den Ombudsmann bzgl. der Veranlassung der weiteren verwaltungsinternen Schritte.