Flüchtlinge und Asyl

Foto: carlosgardel / Fotolia | Foto: Tom Bayer / Fotolia | Foto: RioPatuca / Fotolia |

Um die in Chemnitz angekommenen Flüchtlinge und Asylsuchenden aufzunehmen und unterzubringen, bedarf es einer guten Vorbereitung und Organisation. Außerdem gilt es, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Deshalb haben wir Informationen zu verschiedenen Themen und Fragen zusammengestellt. 

Unterbringung

Durch die Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion Sachsen werden Asylbewerber nach erfolgter Registrierung auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) sind die unteren Unterbringungsbehörden (Stadt Chemnitz) verpflichtet, die ihnen zugeteilten Ausländer zu übernehmen.

In der Stadt Chemnitz erfolgt die Unterbringung von Asylbewerbern, geduldeten Ausländern und weiteren Personengruppen in unterschiedlichen Wohnformen. Neben der Unterbringung in angemieteten Wohnungen (dezentrales Wohnen) werden Unterbringungskapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften (zentrales Wohnen) vorgehalten. 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (VwV – Unterbringung) müssen die Gemeinschaftsunterkünfte den bau-, gesundheits- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen.

In Zusammenarbeit mit den örtlichen Sicherheitsbehörden, der Polizeidirektion Chemnitz, dem Sozialamt als untere Unterbringungsbehörde, der Feuerwehr und auf Grundlage des Sicherheitsrahmenkonzeptes für Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen, wurde eine Gefahrenanalyse erarbeitet und für jede Einrichtung ein Sicherheitskonzept erstellt und fortlaufend aktualisiert. 

Das Sicherheitskonzept beinhaltet eine Kombination aus technischen, bautechnischen und verhaltensorientierten Ansätzen und soll die Sicherheit in und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft erhöhen. 

 


 

Gesundheit

Die in Chemnitz vom BAMF registrierten Asylbewerber werden durch das Amt für Gesundheit und Prävention auf der Grundlage der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerbern durch die Ämter für Gesundheit und Prävention im Freistaat Sachsen (vom 24. Januar 2008) untersucht. Ab 29.07.2015 trat eine Novelle in Kraft.

Die Erstuntersuchung umfasst insbesondere:

  • Körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit
  • Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane
  • Blutuntersuchung (bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben) zum Ausschluss einer Infektion mit Hepatitis A, Hepatitis B,
  • Anlassbezogene Stuhluntersuchung bei Verdacht auf eine Magen-Darm-Infektion durch Bakterien, Viren oder Parasiten
     

Zur Akutbehandlung von Schmerzzuständen, Gesundheitsstörungen und für Impfungen steht den Asylbewerbern die Internationale Praxis am Klinikum Chemnitz gGmbH zur Verfügung.

Sprachförderung

Für Asylbewerberkinder und -jugendliche besteht Schul- bzw. Berufsschulplicht. Ihre Sprachförderung erfolgt im Rahmen der Beschulung in den Regelschulen. Nach der Aufnahme werden Kinder- und Jugendliche in schulpflichtigem Alter zur Sprachstandsfeststellung und Vermittlung in eine Integrationsklasse (VKA-Klassen) an die Sächsische Bildungsagentur vermittelt. Mit Deutsch als Zweitsprache und Unterstützung durch Betreuungslehrer wird in diesen sogenannten DaZ-Klassen mit den Schülern und Schülerinnen schrittweise und individuell an der Integration in Regelklassen gearbeitetNach dem Besuch der speziellen Sprachförderung von bis zu einem Jahr kann der Wechsel in eine Schule in Wohnortnähe erfolgen.

Unbegleitete Kinder und Jugendliche werden an das Projekt „Sozialpädagogische Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA)“ des Vereins der AGIUA e. V. vermittelt. Im Rahmen des Projektes nehmen sie am schulvorbereitenden Sprachmodul teil und erhalten  Hilfe zur Erstorientierung in Deutschland.

Junge Erwachsene erhalten je nach Platzkapazität die Möglichkeit, eine Sprachförderklasse an einem Berufsschulzentrum zu besuchen und werden dorthin vermittelt.

Erwachsene Asylbewerber können auf Antrag eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können außerdem durch das Sozialamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Verschiedene Träger und Initiativen in der Stadt Chemnitz bieten zusätzlich ehrenamtliche Sprachkurse an. Weiterführende und berufsbezogene Sprachkurse können über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. 

 


 

Beschäftigung

Asylbewerber können gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz in Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Neben den bestehenden Vereinbarungen zu Arbeitsgelegenheiten nach SGB XII wurden Kapazitätserweiterungen zur Eingliederung von Asylbewerbern in Maßnahmen der gemeinnützigen Tätigkeit gemäß § 5 AsylbLG geschaffen.

 


 

Freizeitgestaltung

>> Freizeit in Chemnitz

Im Jahr 2013 beschloss der Stadtrat der Stadt Chemnitz die Beteiligung an der Kampagne "Save me – eine Stadt sagt ja zu Flüchtlingen“.

Den Weg für diesen Beschluss bereitet die Chemnitzer Save me –Gruppe, auf deren Initiative seit 2013 regelmäßig Patenschaften für neu einreisende Flüchtlinge organisiert und geschlossen werden. Ideenleitend ist hierbei der Gedanke, dass soziale Teilhabe für Flüchtlinge insbesondere durch zwischenmenschliche Begegnungen ermöglicht wird. Persönliche Patenschaften zwischen Chemnitzer Bürgern und Flüchtlingen tragen dazu bei, den Flüchtlingen den Weg beim Einleben in die Stadtgesellschaft zu erleichtern, den ganz konkreten Alltag zu meistern und kleine Hürden im Wohnumfeld zu nehmen. Darüber hinaus ermöglicht eine Patenschaft den Paten eine interkulturelle Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten.

Weitere Informationen und Kontaktaufnahme: www.save-me-chemnitz.de

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) sind Kinder oder Jugendliche, die ohne ihre Eltern in die Bundesrepublik einreisen.

Sie kommen gegenwärtig hauptsächlich aus den Kriegs- und Krisengebieten des Nahen Ostens. Den größten Anteil bilden Kinder und Jugendliche aus Syrien, dem folgen als Herkunftsländer Afghanistan und Irak. Unbegleitete minderjährige Ausländer kommen auch aus Pakistan und Eritrea.
 

Was passiert bei der Einreise von unbegleiteten minderjährigen Ausländern?

Kinder und Jugendliche werden nach einer Quote auf die Bundesländer, Kommunen und Landkreise verteilt. Reisen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Bundesrepublik ein, werden sie – gemäß des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) – von Jugendämtern am Ort der Erstaufnahme vorläufig in Obhut genommen. Das heißt, das zuständige Jugendamt bringt die Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe unter und führt ein sogenanntes Clearingverfahren durch. Dabei wird z.B. das Alter festgestellt, geprüft ob ihr Gesundheitszustand eine Verteilung zulässt und geprüft, ob es Angehörige in der Bundesrepublik oder anderen Aufnahmestaaten gibt. Danach kann eine Verteilung erfolgen.

Verbleibt der der Jugendliche am Ort der Erstaufnahme wird er hier vom Jugendamt in Obhut genommen. Die jungen Menschen erhalten dann einen Vormund, der sie bei der Klärung von ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Fragen sowie bei der Zusammenführung wegen familiärer oder anderer sozialer Bezüge begleitet.

Sofern keine Familienzusammenführung möglich ist, werden die Jugendlichen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bis zur Volljährigkeit betreut.