Kulturförderung der Stadt Chemnitz
Unterstützung einer lebendigen Kultur
Das vielfältige und lebendige Kulturangebot in Chemnitz wird angeregt und unterstützt. Gefördert werden Einrichtungen, Initiativen, Vereine und Einzelkünstler sowie Projekte.
Im Bereich Kulturmanagement befindet sich die Leitung des Kulturraumsekretariates für den urbanen Kulturraum Chemnitz, welches auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes wirkt.
- Förderung und Koordinierung von kommunalen und sächsischen Fördermöglichkeiten; Organisation und Durchführung der Förderverfahren
- Beratung, Information für freie Kulturakteure sowie Vernetzungen und Unterstützung
- Geschäftsstelle des Kulturbeirates der Stadt Chemnitz
Alle Unterlagen, Formulare und Förderrichtlinien auf einen Blick
Förderung von Kleinprojekten 2026
Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben für den Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.
Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen. Die Antragsteller können dabei aus allen Sparten der Kunst und Kultur kommen.
Mit der Bereitstellung des Reservefonds gibt es in diesem Jahr vom 1. März bis zum 15. November 2026 die Möglichkeit, kurzfristig entstehende Kleinprojekte beim Kulturbetrieb mit einer maximalen Antragssumme von 2.000 Euro zu beantragen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal des Freistaates Sachsen mindestens vier Wochen vor Projektbeginn:
Artist in Residence-Unterstützungsfonds im Jahr 2026
Für das Jahr 2026 konnte mit dem Beschluss des Kulturausschusses wieder ein kleiner Artist in Residence-Unterstützungsfonds für gemeinnützige Kulturträger eingerichtet werden. Freie Kulturträger können für Aufenthalte von Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kulturschaffenden verschiedener Sparten bis Ende Oktober 2026 einen Zuschuss von bis zu maximal 3.000 Euro beim Kulturbetrieb beantragen, um somit einen Gastaufenthalt in Chemnitz von bis zu vier Wochen umzusetzen. Dabei sollen ein Stipendium für den Gast sowie die Aufenthaltskosten mitfinanziert werden. Die Künstlerin, der Künstler kann aus Europa, aber auch aus Deutschland kommen, sollte jedoch mindestens außerhalb des Freistaates Sachsen seinen Wohnort haben.
Kulturförderung seit 2021
Am 25.06.2020 hat der Kulturausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage B-130/2020 die 3. Änderung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“ beschlossen.
Die Änderung war notwendig geworden auf Grund einiger Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Regelungen, vor allem aber im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen „Kulturstrategie der Stadt Chemnitz für die Jahre 2018 bis 2030“.
Die neue Richtlinie enthält einen strategischen Leitfaden, der als Orientierung für die Vergabe von Förderung sowie als Anhaltspunkt zu möglichen Förderinhalten und Förderformaten dient.