Elektromobilität

Errichtung und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur

Auf dem Foto ist die Markerierung eines Parkplatzes zum Laden eines Elektrofahrzeuges zu sehen.
Foto: Markus Diestelrath auf Pixabay

Die Stadt Chemnitz hat sich einen bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf Basis der zu erwartenden Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen und eines wirtschaftlichen Verhältnisses von Ladeinfrastruktur und Ladepunkten zu Elektrofahrzeugen zum Ziel gesetzt. 

Sie beteiligt sich strategisch am Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, wird diese aber selbst nicht errichten oder betreiben. Die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge im Gebiet der Stadt Chemnitz soll daher am Markt agierenden Unternehmen vorbehalten bleiben. 

Es wird durch Stadt Chemnitz keine eigeninitiierte und/oder flächendeckende Angebotsplanung angestrebt. Das heißt, es werden keinerlei Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur vorgeben, sondern die Standortsuche den jeweiligen Betreibern der Infrastruktur freigestellt. Lediglich die Verteilung über das Stadtgebiet soll reguliert werden. Dabei wird zunächst von einer Mindestentfernung von 200 Metern zu der nächstgelegenen bestehenden öffentlich zugänglichen Ladesäule ausgegangen.

Ladepunkte in Chemnitz

Auf dem Foto ist das Heck eines Elektrofahrzeuges, dass mit einem Ladekabel an die Ladestation angeschlossen ist.
Foto: Felix Müller auf Pixabay

Die aktuell verfügbaren E-Ladepunkte finden sich im Themenstadtplan der Stadt Chemnitz. Sie können nach unterschiedlichen Leistungen differenziert werden.

Ablauf des Verfahrens und notwendige Informationen

 VerfahrensschrittUnterlagen/Voraussetzung
1.

Mitteilung des Interesses des potentiellen Ladesäulenbetreibers an die Funktionsadresse der Stadt Chemnitz incl. Einreichung aller Erklärungen und Nachweise.

Interessenbekundung: Interessenten müssen für die Errichtung und den Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur zunächst unter Vorlage der Interessenbekundung und den darin geforderten Erklärungen und Nachweisen Ihr Interesse gegenüber der Stadt Chemnitz erklären. Sofern der Interessent die mit der Richtlinie festgelegten Eignungskriterien erfüllt, ist er berechtigt, mit der Stadt Chemnitz einen Gestattungsvertrag als Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Standorte bzw. Ladeinfrastruktur abzuschließen.

Formular Interessenbekundung (Anlage 1),
an diese Emailadresse senden
2.Prüfung der Eignung des Interessenten durch die Stadt ChemnitzEignungskriterien Interessent und Beachtung der Mindestkriterien siehe Ziffer 9.1 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur Chemnitz
2abei Bedarf Nachforderungen oder Nachfragen 
2bAbschließende Prüfung der Eignung 
3.Mitteilung der Entscheidung über die Eignung 
4.Abschluss des Gestattungsvertrages

Die Stadt stellt zum Zweck des Auf- bzw. Ausbaus einer öffentlich zugänglichen Lade-infrastruktur öffentliche (Verkehrs-)Flächen zur Verfügung. Der Ladesäulenbetreiber errichtet und betreibt auf diesen Flächen auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Dazu schließen die Stadt Chemnitz mit dem Interessenten vor den Detailplanungen zur Ladeinfrastruktur einen öffentlich-rechtlichen Gestattungsvertrag
Muster Gestattungsvertrag
5.Antrag auf Sondernutzungserlaubnis an die Funktionsadresse der Stadt Chemnitz incl. Einreichung aller Unterlagen für den konkreten Standort siehe Ziffer 11.1 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur ChemnitzDownload unter diesem Link.
(auf Anfrage vor Erstellung der Unterlagen Vorprüfung der Standorte siehe Ziffer 9.3 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur Chemnitz)
5aVorprüfung des konkreten Standortes lt. Eignungskriterien durch InteressentenEignungskriterien Standort
siehe Ziffer 9.2 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur Chemnitz
5bVorprüfung des konkreten Standortes hinsichtlich Stromversorgung beim Netzbetreiber durch Interessenten

Bei Anfragen zum Netzanschluss bzw. Voranfragen zur Kapazität von Verteilerstationen beim Netzbetreiber ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers nötig.
Netzvoranfrage gemäß Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers
5cVorprüfung des konkreten Standortes hinsichtlich denkmalschutzrechtlicher Relevanz durch Interessenten 
5dVorprüfung des konkreten Standortes hinsichtlich wasserrechtlicher Relevanz durch Interessenten 
6.Behördlicher Prüfungs- und Entscheidungsprozess 
 Prüfung des Antrages auf Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Chemnitz incl. interner Abfrage aller Fachämter
7.Erteilung oder Ablehnung des Antrages auf SondernutzungserlaubnisErteilung gebührenpflichtig, zuzüglich laufende Sondernutzungsgebühren je Stellplatz 
8.bei Erteilung der Sondernutzungserlaubnis: Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur an dem jeweiligen StandortBeachtung der Rechte und Pflichten des Gestattungsrahmenvertrags sowie der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis
8aErteilung Trassengenehmigung für die Stromanbindung der Ladesäule(gebührenpflichtig)
8bErteilung Verkehrsrechtliche Anordnung für endgültige Verkehrszeichen und Markierung des Standortes(gebührenpflichtig)
8cErteilung Genehmigung für die Baudurchführung mit Vorgaben zum baulichen Eingriff 
8dBeauftragung der Fachabteilung mit der Aufstellung Verkehrszeichen 
8eParallel durch Interessent: Netzanschlussvertrag gemäß Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers
9Aufbau der Ladesäule (Bauphase) 
9avor Baubeginn: Beantragung Aufgrabegenehmigung, verkehrsrechtliche Anordnung für die Arbeitsstelle sowie Tiefbauarbeiten, Beweissicherung(durch ausführendes Bauunternehmen)
9bAbsicherung Baustelle, Tiefbauarbeiten(durch ausführendes Bauunternehmen)
9cAufstellen der endgültigen Verkehrszeichen / Markierungzeitliche Abstimmung zur Aufstellung der endgültigen Verkehrszeichen / Markierung durch eine Fremdfirma der Stadtverwaltung Chemnitz laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 5b 2e (Rechnung an Antragsteller)
9dRückbau Baustelleinrichtung, Herstellung umgebende Flächen in Ursprungszustand(durch ausführendes Bauunternehmen)
9eAbnahme nach vorheriger Anmeldung 
10.Inbetriebnahme & Regelbetrieb 
10aMeldung der Anlage an die BundesnetzagenturAnmeldung bei der Bundesnetzagentur
10bÜbergabe endgültiger Lageplan / Leitungsplan an die  Funktionsadresse der Stadt Chemnitz 

Folgende Gebühren fallen beim Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur an:

  • Verwaltungskosten für den Abschluss des Gestattungsvertrages
  • Verwaltungsgebühren zur Erteilung der für die Errichtung und den Betrieb notwendigen Sondernutzungserlaubnis
  • laufende Sondernutzungsgebühren je Stellplatz
  • Gebühren für die Erteilung der Trassengenehmigung für die Stromanbindung der Ladesäule
  • Gebühren für die Verkehrsrechtliche Anordnung für die endgültigen Verkehrszeichen und Markierung des Standortes
  • Kosten für die Markierung durch eine Fremdfirma der Stadtverwaltung Chemnitz laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 5b 2e