Elektromobilität
Errichtung und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur
Die Stadt Chemnitz hat sich einen bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auf Basis der zu erwartenden Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen und eines wirtschaftlichen Verhältnisses von Ladeinfrastruktur und Ladepunkten zu Elektrofahrzeugen zum Ziel gesetzt.
Sie beteiligt sich strategisch am Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, wird diese aber selbst nicht errichten oder betreiben. Die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge im Gebiet der Stadt Chemnitz soll daher am Markt agierenden Unternehmen vorbehalten bleiben.
Es wird durch Stadt Chemnitz keine eigeninitiierte und/oder flächendeckende Angebotsplanung angestrebt. Das heißt, es werden keinerlei Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur vorgeben, sondern die Standortsuche den jeweiligen Betreibern der Infrastruktur freigestellt. Lediglich die Verteilung über das Stadtgebiet soll reguliert werden. Dabei wird zunächst von einer Mindestentfernung von 200 Metern zu der nächstgelegenen bestehenden öffentlich zugänglichen Ladesäule ausgegangen.
Ladepunkte in Chemnitz
Die aktuell verfügbaren E-Ladepunkte finden sich im Themenstadtplan der Stadt Chemnitz. Sie können nach unterschiedlichen Leistungen differenziert werden.
Ablauf des Verfahrens und notwendige Informationen
| Verfahrensschritt | Unterlagen/Voraussetzung | |
|---|---|---|
| 1. | Mitteilung des Interesses des potentiellen Ladesäulenbetreibers an die Funktionsadresse der Stadt Chemnitz incl. Einreichung aller Erklärungen und Nachweise. Interessenbekundung: Interessenten müssen für die Errichtung und den Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur zunächst unter Vorlage der Interessenbekundung und den darin geforderten Erklärungen und Nachweisen Ihr Interesse gegenüber der Stadt Chemnitz erklären. Sofern der Interessent die mit der Richtlinie festgelegten Eignungskriterien erfüllt, ist er berechtigt, mit der Stadt Chemnitz einen Gestattungsvertrag als Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Standorte bzw. Ladeinfrastruktur abzuschließen. | Formular Interessenbekundung (Anlage 1), an diese Emailadresse senden |
| 2. | Prüfung der Eignung des Interessenten durch die Stadt Chemnitz | Eignungskriterien Interessent und Beachtung der Mindestkriterien siehe Ziffer 9.1 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur Chemnitz |
| 2a | bei Bedarf Nachforderungen oder Nachfragen | |
| 2b | Abschließende Prüfung der Eignung | |
| 3. | Mitteilung der Entscheidung über die Eignung | |
| 4. | Abschluss des Gestattungsvertrages Die Stadt stellt zum Zweck des Auf- bzw. Ausbaus einer öffentlich zugänglichen Lade-infrastruktur öffentliche (Verkehrs-)Flächen zur Verfügung. Der Ladesäulenbetreiber errichtet und betreibt auf diesen Flächen auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Dazu schließen die Stadt Chemnitz mit dem Interessenten vor den Detailplanungen zur Ladeinfrastruktur einen öffentlich-rechtlichen Gestattungsvertrag. | Muster Gestattungsvertrag |
| 5. | Antrag auf Sondernutzungserlaubnis an die Funktionsadresse der Stadt Chemnitz incl. Einreichung aller Unterlagen für den konkreten Standort siehe Ziffer 11.1 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur Chemnitz | Download unter diesem Link. |
| (auf Anfrage vor Erstellung der Unterlagen Vorprüfung der Standorte siehe Ziffer 9.3 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur Chemnitz) | ||
| 5a | Vorprüfung des konkreten Standortes lt. Eignungskriterien durch Interessenten | Eignungskriterien Standort siehe Ziffer 9.2 in der Richtlinie Ladeinfrastruktur Chemnitz |
| 5b | Vorprüfung des konkreten Standortes hinsichtlich Stromversorgung beim Netzbetreiber durch Interessenten Bei Anfragen zum Netzanschluss bzw. Voranfragen zur Kapazität von Verteilerstationen beim Netzbetreiber ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers nötig. | Netzvoranfrage gemäß Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers |
| 5c | Vorprüfung des konkreten Standortes hinsichtlich denkmalschutzrechtlicher Relevanz durch Interessenten | |
| 5d | Vorprüfung des konkreten Standortes hinsichtlich wasserrechtlicher Relevanz durch Interessenten | |
| 6. | Behördlicher Prüfungs- und Entscheidungsprozess | |
| Prüfung des Antrages auf Sondernutzungserlaubnis durch die Stadt Chemnitz incl. interner Abfrage aller Fachämter | ||
| 7. | Erteilung oder Ablehnung des Antrages auf Sondernutzungserlaubnis | Erteilung gebührenpflichtig, zuzüglich laufende Sondernutzungsgebühren je Stellplatz |
| 8. | bei Erteilung der Sondernutzungserlaubnis: Errichtung und Betrieb der Ladeinfrastruktur an dem jeweiligen Standort | Beachtung der Rechte und Pflichten des Gestattungsrahmenvertrags sowie der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis |
| 8a | Erteilung Trassengenehmigung für die Stromanbindung der Ladesäule | (gebührenpflichtig) |
| 8b | Erteilung Verkehrsrechtliche Anordnung für endgültige Verkehrszeichen und Markierung des Standortes | (gebührenpflichtig) |
| 8c | Erteilung Genehmigung für die Baudurchführung mit Vorgaben zum baulichen Eingriff | |
| 8d | Beauftragung der Fachabteilung mit der Aufstellung Verkehrszeichen | |
| 8e | Parallel durch Interessent: Netzanschlussvertrag | gemäß Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers |
| 9 | Aufbau der Ladesäule (Bauphase) | |
| 9a | vor Baubeginn: Beantragung Aufgrabegenehmigung, verkehrsrechtliche Anordnung für die Arbeitsstelle sowie Tiefbauarbeiten, Beweissicherung | (durch ausführendes Bauunternehmen) |
| 9b | Absicherung Baustelle, Tiefbauarbeiten | (durch ausführendes Bauunternehmen) |
| 9c | Aufstellen der endgültigen Verkehrszeichen / Markierung | zeitliche Abstimmung zur Aufstellung der endgültigen Verkehrszeichen / Markierung durch eine Fremdfirma der Stadtverwaltung Chemnitz laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 5b 2e (Rechnung an Antragsteller) |
| 9d | Rückbau Baustelleinrichtung, Herstellung umgebende Flächen in Ursprungszustand | (durch ausführendes Bauunternehmen) |
| 9e | Abnahme nach vorheriger Anmeldung | |
| 10. | Inbetriebnahme & Regelbetrieb | |
| 10a | Meldung der Anlage an die Bundesnetzagentur | Anmeldung bei der Bundesnetzagentur |
| 10b | Übergabe endgültiger Lageplan / Leitungsplan an die Funktionsadresse der Stadt Chemnitz |
Folgende Gebühren fallen beim Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur an:
- Verwaltungskosten für den Abschluss des Gestattungsvertrages
- Verwaltungsgebühren zur Erteilung der für die Errichtung und den Betrieb notwendigen Sondernutzungserlaubnis
- laufende Sondernutzungsgebühren je Stellplatz
- Gebühren für die Erteilung der Trassengenehmigung für die Stromanbindung der Ladesäule
- Gebühren für die Verkehrsrechtliche Anordnung für die endgültigen Verkehrszeichen und Markierung des Standortes
- Kosten für die Markierung durch eine Fremdfirma der Stadtverwaltung Chemnitz laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 5b 2e