Aktuelles
2. Informationsveranstaltung zum Aufenthalt für Ukrainer:innen in Chemnitz
2-й інформаційний захід щодо проживання для українців у Хемніці
Aufgrund der großen Nachfrage fand am 02.03.2026 die 2. Informationsveranstaltung „Willkommen, um zu bleiben – Aufenthalt und Perspektiven für Ukrainer:innen in Chemnitz“ des Welcome Centers Chemnitz statt. Die Teilnehmenden erhielten ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten, den Aufenthalt nach § 24 AufenthG langfristig zu sichern.
- Welche Aufenthaltstitel sind möglich und welcher ist für welche Situation am besten geeignet?
- Welche Unterlagen müssen wo eingereicht werden?
All das und viele weitere Fragen konnten während der Veranstaltung geklärt werden.
Die Veranstaltung war stark nachgefragt, weshalb die Kapazitäten nochmals erhöht werden mussten. Die Mitarbeitenden des Welcome Centers freuen sich über das große Interesse an diesem Thema und den Erfolg der ausgebuchten Veranstaltung.
Ein besonderer Dank geht auch dieses Mal wieder an Frau Schröder, Sachgebietsleiterin der Aufenthaltserteilung der Ausländerbehörde, die den vielen Fragen Rede und Antwort stand, und an alle Beteiligten für die Organisation und den reibungslosen Ablauf.
Beratung auf russisch/ukrainisch nun auch am Montag und Dienstag
Консультації тепер також доступні у понеділок та вівторок російською/українською мовами
Das Welcome Center freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass neben der Sprechzeit am Donnerstagnachmittag nun auch am Montag- und Dienstagvormittag russisch/ukrainisch beraten wird. Nutzen Sie daher auch gerne die Sprechzeiten am Vormittag.
Kommen Sie ohne Terminreservierung vorbei:
- Montag: 9 bis 12 Uhr
- Dienstag: 9 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Eine Beratung in englisch und deutsch ist ebenfalls zu allen Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Welcome Center meets TUCconnect
Das Welcome Center Chemnitz hat am 12. November 2025 an der Karrieremesse der TU Chemnitz teilgenommen.
Es war ein toller Austausch mit vielen internationalen Studierenden, die sich für das vielfältige Beratungsangebot des Welcome Centers interessierten und die Mitarbeiterinnen persönlich kennengelernt haben.
Das Team freut sich über das große Interesse und darauf, künftig noch mehr Studierenden mit dem kostenfreien Beratungsangebot weiterzuhelfen – insbesondere jene, die das Angebot bislang noch nicht kannten.
Hinweis zur Aufenthaltsperspektive für Ukrainer:innen in Chemnitz – Wechsel aus § 24 AufenthG
Ласкаво просимо до Центру прийому клієнтів Хемніца
Das Team des Welcome Center Chemnitz möchte nochmals ausdrücklich auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine aufmerksam machen, die hier in Chemnitz nach § 24 AufenthG leben und noch Begleitung in den unterschiedlichen Verfahren benötigen. Die Mitarbeiter:innen stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen bei Klärung der Aufenthaltsperspektiven, Anträgen und weiteren schrittweisen Verfahren.
Nutzen Sie die offenen Sprechzeiten und kommen ohne Termin vorbei:
- Montag: 9 bis 12 Uhr
- Dienstag: 9 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Hinweis: Die Beratung am Donnerstag ist auch ukrainisch möglich.
Zusätzliche Orientierung bietet der Quick-Check online. Prüfen Sie dort vorab, welche Voraussetzungen für welchen Aufenthaltstitel gegeben sind und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden. Der Quick-Check ist unverbindlich und dient der ersten Orientierung. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie in einer persönlichen Beratung im Welcome Center.
Sie können das Welcome Center auch gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren:
Mail: welcome-center(at)stadt-chemnitz.de
Tel.: 0371 488-3390
Eröffnung der Interkulturellen Wochen: Ein voller Erfolg für das Welcome Center Chemnitz
Am 20. September 2025 wurde die Eröffnung der Interkulturellen Wochen in Chemnitz mit großer Begeisterung gefeiert und das Welcome Center Chemnitz war hautnah dabei. Es war ein wunderbarer Tag voller inspirierender Begegnungen, offener Gespräche und lebendiger Austauschrunden. Das Welcome Center-Team hat viele wunderbare Menschen getroffen – neugierig, herzlich und engagiert – und konnte spannende Perspektiven und Meinungen zum Angebot kennenlernen.
Das Welcome Center Chemnitz hat sich riesig gefreut, dabei zu sein – eine wirklich tolle Erfahrung. Das Feedback nach den Begegnungen, egal ob das Angebot bereits bekannt war oder nicht, war offen, ehrlich und fantastisch.
Mehr Sprachen – mehr Möglichkeiten: Das Welcome Center Chemnitz erweitert sein Beratungsangebot für ukrainisch- und russischsprachige Menschen
Ein neues Leben in Chemnitz zu beginnen, ist jetzt noch ein Stück einfacher geworden. Denn seit Juli 2025 bietet das Welcome Center Chemnitz wieder die Möglichkeit zur Beratung in den Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Jeden Donnerstag von 14 bis 17 Uhr können Sie während der Sprechzeiten eine persönliche Beratung in diesen Sprachen erhalten. Eine Terminreservierung ist nicht nötig - kommen Sie einfach vorbei!
Beratungen auf Deutsch und Englisch sind zusätzlich montags und dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung verfügbar.
Dank des mehrsprachigen Beratungsangebots werden Sprachbarrieren für Neuankömmlinge abgebaut und so der Start in ein neues Leben in Chemnitz erleichtert.
Führerschein für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland
Viele Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in Deutschland einen vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten haben, fragen sich: Darf man den ukrainischen Führerschein benutzen und wie lange ist er gültig?
Wenn die Person einen Aufenthalt nach § 24 AufenthG hat
Der ukrainische Führerschein wird in Deutschland anerkannt. Wer einen Aufenthalt nach §24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz besitzt, kann seinen ukrainischen Führerschein in Deutschland nutzen. Es gibt keine besonderen Einschränkungen. Wichtig ist nur, dass das Dokument gültig ist und im richtigen Format vorliegt (lateinische Schrift oder mit Übersetzung).
Wenn die Person den Aufenthaltstitel ändert
Im Falle einer Änderung des Aufenthaltstitels (z.B. von § 24 AufenthG zu einem anderen Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes) ist es erforderlich, rechtzeitig die Unterlagen für den Umtausch des ukrainischen Führerscheins in einen deutschen einzureichen. Bitte beachten Sie: Der ukrainische Führerschein muss nur umgeschrieben werden, wenn der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG wegfällt. Das Verfahren kann längere Zeit in Anspruch nehmen, da eine Bestätigung und unter Umständen neue Prüfungen notwendig sind. Deshalb empfiehlt es sich, den Führerschein rechtzeitig vor einem Wechsel des Aufenthaltstitels umtauschen zu lassen.
Es gibt auch Fälle, in denen eine Person gleichzeitig zwei verschiedene Rechtsgrundlagen für den Aufenthalt erhält (z.B. § 24 AufenthG und eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit oder Ausbildung). In einer solchen Situation ist der Status maßgeblich, der im Aufenthaltstitel als Hauptgrund angegeben ist. Für den Führerschein gelten dieselben Regeln: Der ukrainische Führerschein bleibt gültig, solange der Aufenthaltstitel eine vorübergehende Nutzung erlaubt.