Jahresabschlüsse

Gemäß §§ 88 und 88c der SächsGemO ist zum Schluss des Haushaltsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen und vom Stadtrat feststellen zu lassen. Nach der Feststellung durch den Stadtrat wird der Jahresabschluss im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gegeben und im Internet zur Verfügung gestellt.

Der Jahresabschluss enthält die Ergebnis- Finanz- und Vermögensrechnung. Außerdem sind ein Rechenschaftsbericht, ein Anhang und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes beigefügt.

Jahresabschluss der Stadt Chemnitz 2024

Am 17.12.2025 hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz mit der Vorlage B-236/2025 die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 beschlossen. Die Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses erfolgt im Amtsblatt am 08.01.2026.