Jugendkulturfonds
Antragsfristen und Unterlagen
Jugendkulturfonds
Projekte bis 2.500 € Antragssumme:
30. April für Projekte im laufenden Jahr
1. November für das Folgejahr
Spontane Projekte (bis 2.000 € Antragssumme):
müssen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beantragt werden
Verwendungsnachweis
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Projekte (zeitlich abgegrenzte Vorhaben) wie Veranstaltungen, Workshops oder kulturelle Experimente
- Hauptschwerpunkt ist Soziokultur (Kultur, bei denen vor allem jungen Menschen mitentscheiden, was gemacht wird und die alle mitmachen können) oder ein Projekt mit generationsübergreifendem, inklusivem und integrativem Charakter, bei dem die Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen vorrangig berücksichtigt werden
- Neue und spontane Ideen werden bevorzugt.
- Das Projekt muss öffentlich sein.
- Das Projekt muss bis 31. Dezember abgeschlossen sein.
- Schulprojekte sind ausgeschlossen.
- Junge Menschen stehen im Mittelpunkt.
- Die Teilnehmenden können künstlerisch kreativ werden.
- Es werden Bildungsinhalte vermittelt, die nicht an den Lehrstoff gebunden sind und spontan entstehen.
- Es geht um Ökologie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
- Das Thema „Stadterneuerung“ wird behandelt.
- Es vereint mehrere künstlerische Sparten, z. B. Tanz, Gesang oder Literatur.
- Projekte, die zur Frist vom 1. November bzw. 30. April beantragt werden, können maximal 2.500 Euro erhalten
- Spontanprojekte können maximal 2.000 Euro erhalten
- Es werden maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert.
- Mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten müssen als Eigenanteil eingebracht werden.
- Der Eigenanteil kann sein: eigenes Geld, Sponsoring, weitere Förderungen, Eintrittsgeld, Spenden, usw.
- Als Eigenanteil zählt nicht: ehrenamtliche Arbeitszeit (oder andere Leistungen, bei denen kein Geld fließt)
1. Es wird ein Antrag eingereicht.
2. Der Arbeitskreis „Jugendkulturfonds" erarbeitet nach Ablauf der Frist für alle eingegangenen Förderanträge einen Vorschlag für den Kulturausschuss, welche Projekte gefördert werden sollen.
3. Der Kulturausschuss der Stadt Chemnitz entscheidet über die Förderung oder Ablehnung der Projekte.
4. Die Antragstellerinnen oder Antragsteller erhalten nach der Entscheidung einen Bescheid, entweder über die Förderung oder die Ablehnung ihres Projekts.
5. Das Projekt findet statt.
6. Zwei Monate nach dem Projekt: Es muss ein Verwendungsnachweis abgegeben werden (bestehend aus der Abrechnung und der Dokumentation des Projektes).
- Anträge, die zum 30. April eingereicht werden: Die Entscheidung erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal (Juli-September) des laufenden Jahres.
- Anträge, die zum 1. November eingereicht werden: Die Entscheidung erfolgt bis Ende April des nächsten Jahres.
- Spontan geplante Projekte müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn beantragt werden. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 2-4 Wochen.