Stadtarchiv

Das Chemnitzer Stadtarchiv in der Aue.
Foto: Peter Zschage | Foto: Peter Zschage | Foto: Peter Zschage |

Aufgaben

Das Stadtarchiv übernimmt das nicht mehr laufend benötigte Schriftgut aus den Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz,

  • sichert dieses Schriftgut,
  • scheidet Unwichtiges aus,
  • bewahrt Archivwürdiges,
  • ordnet und verzeichnet die Unterlagen,
  • bildet somit das "Gedächtnis der Stadt".

Es sammelt und verwahrt auch schriftliche Zeugnisse, die für die Rekonstruktion der Stadtgeschichte von Bedeutung sind und die amtliche Überlieferungen ergänzen, wie

  • Unterlagen von Vereinen,
  • Nachlässe und Dokumente von Privatpersonen,
  • Bild- und Tonträger, Pläne, Flugblätter sowie Plakate.


Das Stadtarchiv unterhält eine umfangreiche Präsenzbibliothek und eine große Sammlung regionaler Zeitungen und Zeitschriften.

Das Archiv steht allen offen,

  • die Stadtgeschichte erforschen,
  • die an Stadtgeschichte interessiert sind,
  • die familiengeschichtliche Forschung betreiben,
  • die Nachweise für soziale und rechtliche Zwecke benötigen.

Die Einrichtung betreibt stadtgeschichtliche Forschung, initiiert und fördert diese und arbeitet mit Vereinen sowie Institutionen zusammen. 

Hinweis zum Lesesaalbetrieb und zur Bearbeitung von Anfragen

Aus betrieblichen Gründen kommt es im Stadtarchiv voraussichtlich bis Ende April 2026 zu Einschränkungen im Lesesaalbetrieb (Aue 16 und Reichstraße 1a) sowie der damit verbundenen Bearbeitung von Anfragen.

Um Ihr Anliegen bestmöglich koordinieren zu können, bitten wir Sie, Anfragen zu Terminen und Akteneinsichtnahmen ausschließlich an stadtarchiv(at)stadt-chemnitz.de oder bauaktenarchiv(at)stadt-chemnitz.de je nach Art der Einsichtnahme einzureichen.
 


Benutzung und Anfragen

Wer kann die Bestände des Stadtarchivs nutzen?

Foto: Peter Zschage

Die Benutzung des Archivgutes der Stadt Chemnitz erfolgt gemäß dem Archivgesetz des Freistaates Sachsen und der Archivsatzung der Stadt Chemnitz. Die Benutzung ist unter Beachtung des Personen- und Datenschutzes, der Wahrung von Rechten Betroffener bzw. Dritter sowie des Erhaltungszustandes der Vorlagen möglich. Um eine Voranmeldung wird gebeten. Für die Benutzung ist ein Benutzungsantrag zu stellen, der für das laufende Kalenderjahr gilt.

Welche Kosten entstehen für den Benutzer?

Die Dienstleistungen des Stadtarchivs sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Genaueres regelt die Archivgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung.

Kann man sich auch schriftlich an das Stadtarchiv wenden?

Derjenige, der das Stadtarchiv nicht persönlich zu einer Benutzung aufsuchen kann, kann sich natürlich auch schriftlich an das Haus wenden. Das gilt z. B. für Nachfragen nach Schul- und Facharbeiterzeugnissen. Die Bearbeitung schriftlicher Anliegen ist - außer bei sozialen Angelegenheiten und einfacher Auskunftserteilung - grundsätzlich gebührenpflichtig.