Schulanmeldung
Bildungsmesse am 15. November 2025
Oberschulen und Gymnasien stellen sich vor
Wann?
15. November 2025, 9 bis 13 Uhr
Wo?
Messe Chemnitz (Halle 2), Messeplatz 1
Der Eintritt und die Parkgebühren sind frei.
Was?
Weißt du schon, in welche Schule du nach der Grundschule gehen wirst?
Es gibt viele Möglichkeiten. Welche passt am besten zu dir? Die Oberschule oder ein Gymnasium?
Soll es eine staatliche oder private Schule sein?
Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Schulabschluss?
Wir helfen dir, Antworten zu finden.
Komm mit deinen Eltern zur Bildungsmesse und schau dir an, welche Schulen es in Chemnitz gibt - jede Schule hat einen Stand.
Lehrer:innen und Schüler:innen werden dir deine Fragen beantworten und dir vieles genau erklären.
Für Fragen zur Schullaufbahn, Bildungswege und Abschlüsse stehen Ansprechpartner:innen vom Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung. Mitarbeiter:innen des Schulamtes beantworten Fragen zur Schülerbeförderung.
Es wird eine Kinderbetreuung für kleinere Geschwisterkinder angeboten.
Anmeldung der zukünftigen Klassen 5 an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2026/2027
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Die Schüler der vierten Klasse erhalten ihre Bildungsempfehlung am 6. Februar 2026, danach erfolgt die Anmeldung an der weiterführenden Schule.
In Vorbereitung auf die Anmeldung an der weiterführenden Schule besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, sich auf der Bildungsmesse am 15. November 2025 zu informieren.
Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt bevorzugt postalisch an der Erstwunschschule. Dazu melden Sie Ihr Kind bis zum 27. Februar 2026 an der gewünschten Oberschule oder am Gymnasium an.
Sie erhalten als Nachweis von der Schule eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse auch unbedingt erforderlich.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
- Anmeldeformular (wird durch die Grundschule ausgereicht)
- Original Bildungsempfehlung
- Kopie Halbjahresinformation Klasse 4
- Kopie Jahreszeugnis Klasse 3 (bei Anmeldung am Gymnasium)
- Kopie Geburtsurkunde
- ggf. Kopie Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf
- ggf. Kopie Nachweis Alleinsorgeberechtigung
Der Aufnahmebescheid wird von der jeweiligen Schule am 22. Mai 2026 erteilt.
Hinweis zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart (3. bis 12. März 2026). Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
An der schriftlichen Leistungserhebung nehmen die Kinder am 3. März 2026 teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.
Weitere Informationen zur Schulanmeldung
Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027
Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig. Die Anmeldungen sind am Donnerstag, 14. August 2025, und Dienstag, 19. August 2025, jeweils von 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk möglich.
Wird das Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, muss dies einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk bis zum 15. September 2025 schriftlich mitgeteilt werden. Zur Anmeldung ist die Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich, der die folgenden Dokumente vorlegen muss:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich unter www.chemnitz.de sowie in den kommunalen Grundschulen)
- Personalausweis der/des anmeldenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde der Schulanfängerin/des Schulanfängers
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis dessen erforderlich
Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. > Grundschulsuche im interaktiven Stadtplan
Weitere Informationen und Antrag:
Schulaufnahmeuntersuchung - Onlineterminvereinbarung ab sofort möglich
Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, welche für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Eine Terminvereinbarung für eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung ist auch für Kinder erforderlich, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind.
Ab sofort ist eine Terminbuchung über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:
> www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung
Untersuchungstermine stehen ab August zur Wahl. Bei Fragen und Problemen steht die Behördenrufnummer 115 zur Verfügung.
Die Untersuchung findet im Amt für Gesundheit und Prävention, Am Rathaus 8, auf der 3. Etage statt und dauert insgesamt 60 Minuten.
> Weitere Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung
Weitere Infos