Umgangsbegleitung

Was ist Umgang?

Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, das heißt, sie in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Neben persönlichen Treffen zählen auch Telefon-, E-Mail- und Briefkontakt zum Umgang. Umgekehrt sind auch Eltern zum Umgang mit ihrem Kind berechtigt (Umgangsrecht). Der Umgang dient der Pflege der Eltern-Kind-Beziehung, die auch nach einer Trennung der Eltern erhalten und gefördert werden soll.

 

Die Eltern sind in der Gestaltung von Art und Umfang des Umgangs frei und entscheiden hierüber gemeinsam zum Wohle ihres Kindes. Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Eltern haben nach § 18 (3) SGB VIII Anspruch darauf, sich bei der Ausübung des Umgangsrechts vom Jugendamt beraten und unterstützen zu lassen. Im Streitfall kann das zuständige Familiengericht den Umfang und die Ausgestaltung des Umgangsrechts regeln und Eltern im Sinne des Kindeswohls ggf. auch zum Umgang verpflichten.

 

Was ist Umgangsbegleitung?

Manchmal sind beide Elternteile nach der Trennung derart zerstritten, dass die Übergabe des Kindes zur Wahrnehmung des Umgangs nicht konfliktfrei abläuft. In solchen Fällen hilft ein Umgangsbegleiter oder eine Umgangsbegleiterin des Jugendamtes, die bestehenden Umgangsregelungen auszuführen.

 

Aufgaben:

  • Übergabe des Kindes von einem Elternteil zum anderen oder
  • Begleitung der Übergabe an einem (neutralen) vereinbarten Ort
  • Beobachten und Begleiten des Kontaktes zwischen Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil
  • Berichterstattung gegenüber dem Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst, auf der Grundlage einer Vereinbarung

 

Wir suchen Umgangsbegleiterinnen und Umgangsbegleiter!

Das Jugendamt Chemnitz sucht verantwortungsbewusste Personen für die vielfältige und sinnstiftende Aufgabe der Umgangsbegleitung im Rahmen einer geringfügigen, kurzfristigen Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Chemnitz.

 

Was bringen Sie mit?

  • soziale Kompetenzen im Umgang mit Kindern und ihren Eltern
  • selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln
  • Konfliktlösekompetenz, Selbstvertrauen und Durchsetzungsvermögen
  • flexibles Arbeiten auch an den Wochenenden/Abendstunden sowie Feiertage
  • Mindestalter 21 Jahre