Rundfunkbeitragsbefreiung
Seit der Neuregelung des Rundfunkbeitrages 2013 muss grundsätzlich jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag zahlen. Die dafür zuständige Stelle heißt Beitragsservice und ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln.
Beitragsbefreiung/Beitragsermäßigung
Private Rundfunkteilnehmer können aus sozialen oder persönlichen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit werden bzw. eine Ermäßigung erhalten. Einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages können Menschen mit Behinderung, die bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen und denen das Merkzeichen “RF” zuerkannt wurde, erhalten.
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erfolgt ausschließlich auf Antrag.
Antragstellung
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist, ggf. unter Angabe der bereits vorhandenen 9-stelligen Beitragsnummer, mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu senden. Als Nachweise eignen sich einfache Kopien der folgenden Dokumente:
- Bewilligungsbescheid
- Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
- Schwerbehindertenausweis
Eine Befreiung bzw. Ermäßigung ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.