Bekanntmachung des Umlegungsausschusses
Der Umlegungsausschuss der Stadt Chemnitz gibt gemäß § 71 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung bekannt:
Der zum Umlegungsverfahren 74 – „Ortskern Euba“ gemäß § 76 BauGB gefasste
Beschluss Nr. 1/18/010 vom 23.09.2025
betreffend das Flurstück 1000 der Gemarkung Euba,
Ordnungsnummer 4
ist am 04.11.2025 unanfechtbar geworden. Der Beschluss tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des o.g. Beschlusses kann innerhalb von sechs Wochen seit der Bekanntmachung ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 217 BauGB) bei der Stadt Chemnitz, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz gestellt werden.
Chemnitz, 11. November 2025
gez. Miko Runkel
Vorsitzender des Umlegungsausschusses