Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 99

Information zur Grundsteuer 2025

Vor 31. Dezember 2024 versandte Grundsteuerbescheide gelten nicht mehr

Das Kassen- und Steueramt informiert nochmals darüber, dass die vor dem 31. Dezember 2024 zugesandten Grundsteuerbescheide der Stadt Chemnitz kraft Gesetzes für Zahlungen im Jahr 2025 keine Gültigkeit mehr haben.

Ab 2025 wurde bzw. wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 8. Januar 2025 die Grundsteuerbescheide versandt. 

Zahlungen für 2025 

Steuerpflichtige werden gebeten, Zahlungen für 2025 erst zu leisten, wenn sie einen Grundsteuerbescheid 2025 erhalten haben. 
Wurde zur Bezahlung der Grundsteuer ein Dauerauftrag erteilt, sollte dieser storniert bzw. aufgrund des Grundsteuerbescheides 2025 angepasst werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eingelegte Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide 2025 keine aufschiebende Wirkung haben. Der oder die Steuerpflichtige ist zur termingerechten Zahlung der Steuer verpflichtet, solange keine Aufhebung bzw. Änderung des Grundsteuerbescheides 2025 erfolgte. Dies gilt auch, wenn beim Finanzamt Einspruch eingelegt und noch nicht darüber entschieden wurde.

Bei weiteren offenen Fragen sollten bitte zunächst die umfangreichen Erläuterungen auf dem Bescheid aufmerksam und vollständig gelesen werden. Aktuell kommt es aufgrund der Vielzahl an Widersprüchen und Anträgen, trotz verstärktem Personaleinsatzes, zu längeren Bearbeitungszeiten.