Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Stadt Chemnitz beauftragt, ein sogenanntes „stehendes Angebot“ zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen abzugeben. Damit folgt die Stadt Chemnitz einer Empfehlung des Deutschen Städtetages und beteiligt sich an der neu eingerichteten gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden.
Diese Schiedsgerichtsbarkeit ermöglicht künftig verbindliche Entscheidungen in Streitfällen über NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter. Sie ersetzt die bisherige „Beratende Kommission NS-Raubgut“, deren Empfehlungen bislang nicht rechtsverbindlich waren. Mit dem neuen Verfahren wird die Position der Opfer und ihrer Nachfahren deutlich gestärkt. Entscheidungen des Schiedsgerichts haben die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Ziel bleibt dabei eine faire und gerechte Lösung – in der Regel durch Rückgabe der betroffenen Kulturgüter.
Das „stehende Angebot“ der Stadt Chemnitz richtet sich an alle Antragsberechtigten und ermöglicht diesen, ein Schiedsverfahren im Sinne des Verwaltungsabkommens „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ einseitig anzurufen. Das Verfahren wird beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste mit Sitz in Berlin geführt und von unabhängigen Jurist:innen sowie Expert:innen für Geschichte und Provenienzforschung begleitet.
Grundlage dafür bilden die „Washingtoner Prinzipien“ von 1998 sowie die „Gemeinsame Erklärung“ von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahr 1999, die die Rückgabe von Kulturgut aus NS-verfolgungsbedingt entzogenem Besitz vorsehen.
Die Stadt Chemnitz bekräftigt mit dem Schritt ihr Bekenntnis zu Transparenz, Verantwortung und historischer Gerechtigkeit, setzt ein deutliches Zeichen für eine verantwortungsbewusste Erinnerungskultur und unterstützt, wie auch bereits bisher praktiziert, die gerechte Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts.