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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 762

Stadtrat beschließt Forsteinrichtungsplan 2025 bis 2034

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung den Forsteinrichtungsplan für die Jahre 2025 bis 2034 für den Kommunalwald der Stadt Chemnitz beschlossen. Dieser formuliert den aktuellen Zustand des Waldes, bildet die mittelfristige Planung im Körperschaftswald ab (z. B. Stärke der Pflegeeingriffe, Anzahl der Eingriffe im Jahrzehnt und Verjüngungsplanung) und kontrolliert die Nachhaltigkeit im Betrieb. Sie ist damit ein wichtiges Führungs- und Planungsinstrument des Forstbetriebes.

Mit einer forstlichen Betriebsfläche von 1.541 Hektar besitzt die Stadt Chemnitz aktuell den fünftgrößten kommunalen Forstbetrieb im Freistaat Sachsen. Er besteht aus zwei Revieren: Das Revier Zeisigwald liegt überwiegend in der Stadt Chemnitz, das Revier Saidenbach hauptsächlich im Erzgebirgskreis. 

Eine Inventur hat gezeigt, dass sich der Kommunalwald der Stadt Chemnitz durchaus positiv entwickelt. So hat sich im Vergleich zum Jahr 2015 der Anteil von über 100-jährigen Beständen von 287 ha auf 331 ha erhöht hat. Dies wirkt sich sehr positiv auf die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes aus, denn alte Bäume weisen mehr Habitate und eine höhere Vielfalt an Moos-, Flechten-, Pilz-, Insekten- u. Brutvogelarten auf. Ein Rückgang des Nadelbaumanteils von 44 Prozent auf 33 Prozent und eine entsprechende Steigerung des Laubbaumanteils um rund 11 Prozent zeigt, dass sich die Zusammensetzung der Baumarten an den Klimawandel anpasst. Der Anteil der Fichte ist von 34 Prozent auf ca. 25 Prozent deutlich zurückgegangen.

Als langfristige Wirtschaftsziele im Kommunalwald legt der Forsteinrichtungsplan unter anderem fest, dass die Wälder im Ballungsraum Chemnitz v. a. als Erholungsraum für die Bevölkerung erhalten und gestaltet werden sollen, während die Wälder um die Talsperre Saidenbach vorrangig die Wassergüte im Einzugsgebiet der Talsperre sichern sollen. Aufgrund der fortschreitenden Klimaveränderungen sollen bei der Verjüngung standortgerechte Arten eingesetzt werden und auf invasive, fremdländische Baumarten verzichtet werden. 

Die im Forsteinrichtungsplan benannten Maßnahmen werden schrittweise in die künftige Haushalts- und Finanzplanung einbezogen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushalts- und Fördermittel.