Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 763

Stadtrat beschließt Straßenreinigungssatzungen ab 2026

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Chemnitz ab 1. Januar 2026 beschlossen. 

In der Straßenreinigungssatzung wurde der vierwöchige Reinigungsturnus in den Ortschaften und in den vergleichbaren Ortsteilen mit wenig Verkehr eingeführt. Das gesamte Straßenverzeichnis in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung wurde dahingehend angepasst.

Für die Straßenreinigungsgebührensatzung wurde ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt. Die Satzung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. 

Die Grundgebühr für die Straßenreinigung in Chemnitz beträgt im Jahr 2026 pro Meter 90 Cent.

Die Gebühren für die Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf Gehwegen und in Fußgängerzonen steigen um 5,2 bis 5,8 Prozent je nach Reinigungshäufigkeit (Reinigung aller zwei Wochen bis hin zu fünfmal wöchentlich). 

Für die Fahrbahnreinigung erhöhen sich die Gebühren um 11,7 bis 12,8 Prozent je nach Reinigungshäufigkeit (Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz aller zwei Wochen bis hin zu fünfmal wöchentlich). 

Die Satzungen werden im Amtsblatt der Stadt Chemnitz öffentlich bekannt gemacht und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.