Igelschutz



Schutz von Igeln
Mähroboter: Große Verletzungsgefahr für Igel
Mähroboter sind für so manchen Gärtner ein Traum von einem grünen und gepflegten Rasen und werden immer beliebter. Dieser Traum kann jedoch für Igel und andere heimische Kleintiere schnell zum Albtraum werden. Für uns Menschen ist der lautlose Mähroboter sehr praktisch, für Igel aber oft tödlich, besonders wenn die Geräte in der Dämmerung oder nachts zum Einsatz kommen.

Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv und damit besonders gefährdet, da sie keine Fluchttiere sind. Stattdessen rollen sie sich zusammen und vertrauen auf den Schutz ihrer Stacheln. Oft kommt es zu schweren Schnittverletzungen oder abgetrennten Gliedmaßen, welche nicht selten auch zum Tod führen. Ein weiteres Problem: Viele Mähroboter-Modelle erkennen Kleintiere nicht ohne vorherige Berührung. Entgegen der Angaben vieler Hersteller zeigen wissenschaftliche Untersuchungen des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung, dass die Mähroboter erst stoppen und abdrehen, wenn sie in direkten Kontakt mit den Igeln kamen. Die Stiftung Warentest kam im letzten Mähroboter-Test (04/2024) auf ein ähnliches Ergebnis.
Artenschwund durch übermäßige Grünpflege
Nicht nur Mähroboter sind für Tiere gefährlich, sondern auch Fadenmäher, Freischneider und Motorsensen, die für den Beschnitt von Rasenkanten oder unter Büschen und Hecken eingesetzt werden. An diesen Stellen ziehen sich insbesondere Igel tagsüber zum Schlafen zurück.
Häufiges Mähen, Freischneider und Laubbläser gefährden außerdem die Artenvielfalt im Garten: Amphibien, Insekten und Spinnentiere werden regelrecht geschreddert, verwirbelt oder eingesaugt. Bei häufiger Mahd verschwinden heimische Wildkräuter und Insekten finden keine Nahrung mehr. Das stellt auch den Igel vor Herausforderungen bei der Nahrungssuche. Oft muss er weite und gefährliche Strecken zurücklegen, um sich genug Fettreserven für den Winterschlaf anzufressen.
Artenvielfalt im Garten
Der heimische Garten ist nicht nur eine Erholungsfläche für Menschen, er kann auch einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Wenn Sie Igel und Co. helfen wollen, können Sie folgende Punkte in Ihrem Garten beachten:
- Lassen Sie Mähroboter nur tagsüber und nie unbeaufsichtigt laufen.
- Gehen Sie bei Gartenarbeiten vorsichtig und bedacht vor.
- Schaffen Sie Rückzugsorte, indem Sie Laub, Totholz- und Reisighaufen nicht entfernen oder bewusst anlegen.
- Pflanzen Sie heimische Pflanzen und Gehölze an.
- Legen Sie Blühwiesen an oder lassen Sie beim Mähen einen Teil der Wiese stehen.
Mit einer bewussten Herangehensweise können Sie Ihren Garten pflegen und gleichzeitig unseren heimischen Wildtieren einen Lebensraum bieten.
Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot von Mährobotern
Gültig seit 12. Juni 2025
Um den Schutz von Igeln zu gewährleisten, hat die Stadt Chemnitz den Betrieb von Mährobotern in der Nacht eingeschränkt. Die Allgemeinverfügung ist seit 12. Juni 2025 in Kraft getreten.
In verschiedenen europäischen Ländern wurde in den letzten Jahrzehnten eine Bestandsabnahme des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) beobachtet. Früher überall zahlreich vertreten, zeichnet sich auch für Deutschland ein erheblicher Rückgang ab. Deshalb wurde der Igel 2020 erstmals in die Rote Liste der Säugetiere aufgenommen.
Grundlage für die Allgemeinverfügung bilden das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Sächsische Naturschutzgesetz. Demnach dürfen Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang nicht mehr betrieben werden. Die Einschränkung gilt bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages. Genaue Angaben zu den Dämmerungszeiten in Chemnitz sind beispielsweise auf der Website wetterdienst.de abrufbar.
Kontrollen zur Einhaltung des Verbotes zur nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern erfolgen im Rahmen anlassbezogener und präventiver Streifentätigkeit des Außendienstes. Hinweise zu Verstößen gegen die geltende Allgemeinverfügung können außerdem an das Umweltamt unter der Nummer 0371 488-3602 oder 0371 488-3603 oder per E-Mail gemeldet werden.
Nach Auskunft von drei Tierrettungs- und Pflegestellen im Stadtgebiet Chemnitz ist eine drastische Zunahme der Igel-Pflegefälle in den letzten 3 Jahren zu verzeichnen. Die Anzahl der Pflegefälle mit Schnittverletzungen hat sich 2024 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Von einer deutlich höheren Dunkelziffer wird ausgegangen, da sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb nicht aufgefunden werden oder die Kadaver von anderen Tieren gefressen werden.
Werden besonders geschützten Arten, wie etwa der Igel, verletzt oder gar getötet, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Handelt es sich bei dem verletzten oder getöteten Tier um eine streng geschützte Art (zum Beispiel, Knoblauchkröte, Kammmolch oder Springfrosch) und ist Vorsatz nachweisbar, kann dies mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.