Mietspiegel der Stadt Chemnitz

Mietspiegel der Stadt Chemnitz

Aktueller Mietspiegel der Stadt Chemnitz

Am 1. Juli 2025 trat der neue “Qualififizierte Mietspiegel” der Stadt Chemnitz in Kraft, in dem die in Chemnitz gültigen Vergleichsmieten für vermieteten Wohnraum festgelegt sind.

Die Erstellung erfolgte durch die vom Chemnitzer Stadtrat mit der Mietspiegelbearbeitung beauftragte Arbeitsgruppe.

In der Arbeitsgruppe waren vertreten:

  • Mieterverein Chemnitz und Umgebung e. V.
  • Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung e. V.
  • Haus & Grund Chemnitz und Umgebung e. V. Eigentümerschutz Gemeinschaft
  • Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m.b.H.
  • Chemnitzer Allgemeine Wohnungsbaugenossenschaft eG
  • Sächsische Wohnungsgenossenschaft Chemnitz eG
  • Wohnungsgenossenschaft “EINHEIT” eG Chemnitz
  • Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG
  • Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eG
  • Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG
  • Gutachterausschuss - Geschäftsstelle

Beratend hat mitgewirkt:

  • Amtsgericht Chemnitz
     

Die formale Anerkennung nach § 558d Absatz 1 BGB ist seitens der Interessenvertreter der Chemnitzer Mieterinnen und Mieter (Mieterverein Chemnitz und Umgebung e. V.) sowie der Vermieterinnen und Vermieter (Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung e. V., Haus & Grund Chemnitz und Umgebung e. V. Eigentümerschutz Gemeinschaft) bis zum 30.06.2025 erfolgt.
 

Darüber hinaus steht für die Anwendung des Mietspiegels ein Online-Rechner zur Verfügung:


Erstellung des Mietspiegels 2025

Im ersten Halbjahr des Jahres 2025 wurde durch die vom Stadtrat beauftragte Arbeitsgruppe "Mietspiegel" ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt. Die erforderliche Datenerhebung und -auswertung übernahm die kommunale Statistikstelle der Stadtverwaltung Chemnitz. Die rechtlichen Grundlagen für die Mietspiegelerstellung bilden die §§ 558, 558 a - d BGB, Artikel 238 BGBEG, die Mietspiegelverordnung und die Mietspiegelsatzung der Stadt Chemnitz. 

Als Datenbasis wurden demnach die Mieten von Wohnungen, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder geändert wurden, zum Stichtag 01.01.2025 erhoben. 

Für die Erstellung des neuen Mietspiegels wurden insgesamt 10.000 Chemnitzer Haushalte, die nach einem statistischen Stichprobenverfahren ausgewählt wurden, postalisch kontaktiert. Von diesen konnten schließlich 3.735 in die Berechnung einfließen. Darüber hinaus übermittelte die organisierte Chemnitzer Wohnungswirtschaft weitere 41.000 Bestandsmieten, welche anteilig berücksichtigt wurden. Die Auswertung erfolgte durch ein Regressionsmodell, welches den Einfluss von Art, Größe, (energetischer) Ausstattung und Beschaffenheit sowie Lage einer Wohnung auf deren Mietpreis ermittelt. 

Für Fragen steht Ihnen die kommunale Statistikstelle (statistik(at)stadt-chemnitz.de) der Stadt Chemnitz zur Verfügung.