Mietspiegel der Stadt Chemnitz

Mietspiegel der Stadt Chemnitz

Datenerhebung für die Neuerstellung des Mietspiegels beginnt

Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Zur Klärung dieser Frage erstellt die Stadt Chemnitz alle vier Jahre einen neuen qualifizierten Mietspiegel und passt ihn alle zwei Jahre der Marktlage an. In diesem Jahr erfolgt eine Neuerstellung. 

Der Mietspiegel kann nur erstellt werden, wenn möglichst viele Mieter:innen Angaben über ihr Mietverhältnis zur Verfügung zu stellen. Um die erforderlichen Daten zu erheben, erhalten ausgewählte Bürger:innen in den nächsten Tagen postalisch einen Fragebogen. Der Kreis der Befragten wurde über eine zufällige Auswahl von Personen aus dem Einwohnermelderegister gewonnen. Damit die Stadt ein verlässliches Abbild des Mietpreisgefüges erhalten kann, ist die Erteilung der Auskünfte für die kontaktierten Bürger:innen verpflichtend, d.h. es gilt eine durch Bundesgesetz vorgeschriebene Auskunftspflicht. 

Bei Fragen können sich die Chemnitzer:innen, welche von der Stadt Chemnitz eine Aufforderung zur Auskunftserteilung erhalten haben, an die Behördenrufnummer 115 wenden oder per E-Mail ihr Anliegen mitteilen.

Sie wurden postalisch kontaktiert? Hier gelangen Sie zur Befragung:
 

Aktueller Mietspiegel der Stadt Chemnitz

Am 1. Januar 2024 tritt der angepasste "Qualifizierte Mietspiegel" der Stadt Chemnitz in Kraft.

Der "Qualifizierte Mietspiegel" wurde durch die Stadt Chemnitz, Amt für Informationsverarbeitung und einer vom Chemnitzer Stadtrat berufenen Arbeitsgruppe angepasst.

In der Arbeitsgruppe waren vertreten:

  • Mieterverein Chemnitz und Umgebung e. V.
  • Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung e. V.
  • Haus & Grund Eigentümerschutz - Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e. V.
  • Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m.b.H.
  • Chemnitzer Allgemeine Wohnungsbaugenossenschaft eG
  • Sächsische Wohnungsgenossenschaft Chemnitz eG
  • Wohnungsgenossenschaft “Einheit” eG Chemnitz
  • Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG
  • Gutachterausschuss - Geschäftsstelle

Beratend hat mitgewirkt:

  • Amtsgericht Chemnitz


Die formale Anerkennung nach § 558d Ziffer 2 BGB ist seitens die Interessenvertreter der Chemnitzer Mieterinnen und Mieter (Mieterverein Chemnitz) sowie der Vermieterinnen und Vermieter (Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung e. V., Haus & Grund Eigentümerschutz - Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e. V.) bis zum 31.12.2023 erfolgt.

Darüber hinaus steht für die Anwendung des Mietspiegels ein Online-Rechner zur Verfügung:


Erstellung des Mietspiegels 2022 und seine Anpassung 2024

Im Verlauf des Jahres 2021 wurde durch die vom Stadtrat beauftragte Arbeitsgruppe "Mietspiegel" ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt. Die erforderliche Datenerhebung und -auswertung übernahm die kommunale Statistikstelle der Stadtverwaltung Chemnitz. Die rechtlichen Grundlagen für die Mietspiegelerstellung bilden die §§ 558, 558 a - d BGB. Als Datenbasis wurden demnach die Mieten von Wohnungen, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder geändert wurden, zum Stichtag 30.06.2021 erhoben.

Für die Erstellung des neuen Mietspiegels wurden insgesamt 20.000 Chemnitzer Haushalte, die nach einem statistischen Stichprobenverfahren ausgewählt wurden, postalisch kontaktiert. Von diesen konnten schließlich 2.671 in die Berechnung einfließen. Darüber hinaus übermittelte die organisierte Chemnitzer Wohnungswirtschaft weitere 32.000 Bestandsmieten, welche anteilig berücksichtigt wurden. Bei der Auswertung erfolgte ein Methodenwechsel von einem empirischen tabellarischen Mietspiegel zu einem Regressionsmodell. Dies hatte zum Ziel, der gesetzlichen Forderung nach einer wissenschaftlichen Erstellungsmethodik noch besser gerecht zu werden.

Gemäß § 558d Absatz 2 BGB erfolgte unter Verwendung einer erneuten Stichprobe eine Anpassung des Mietspiegels an die Marktlage. Hierfür lagen 3.894 Datenstätze aus einer Mieterbefragung und 26.384 Datensätze aus der Vermieterbefragung vor, welche entsprechend gewichtet ausgewertet wurden. Gemäß § 23 Mietspiegelverordnung wurden für die Stichprobenerhebung zur Anpassung Annahmen getroffen, die mit einer Anpassung auf Indexbasis vergleichbar sind. Demgemäß sind die Basismieten seit dem Stichtag der Neuerstellung (30.06.2021) bis zum Anpassungsstichtag (30.06.2023) durchschnittlich um 4,4 % gestiegen. Diese mittels Stichprobenerhebung festgestellte Erhöhung wurde einheitlich auf alle Felder der Basismietentabelle des seit 01.01.2022 gültigen Mietspiegels angewandt. Das Ergebnis bildet die auf Seite 10 dieser Broschüre dargestellte Tabelle 1. In den Tabellen 2 und 3 mit den Bewertungskriterien für Zu- und Abschläge für Ausstattungs- und Lagemerkmale wurden keine Änderungen oder Anpassungen vorgenommen.

Der Erstellungsprozess und die verwendete Methodik wird ausführlich in der Dokumentation beschrieben. Für Fragen steht Ihnen die kommunale Statistikstelle (statistik(at)stadt-chemnitz.de) zur Verfügung.