Ausschreibung Friedensrichter

für den Schiedsstellenbezirk V

Die Stadt Chemnitz sucht Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters für den Schiedsstellenbezirk V übernehmen möchten.


Gemäß dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999 ist die Stadt Chemnitz verpflichtet, Schiedsstellen zu errichten.

Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden durch einen ehrenamtlich tätigen Friedensrichter bzw. eine Friedensrichterin wahrgenommen.
Der Bezirk einer Schiedsstelle umfasst nicht mehr als 50.000 Einwohner.

Der/Die Friedensrichter/in muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit und seinen/ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Friedensrichter/-in kann nicht sein, wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.

Friedensrichter/-in kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist, bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird, nicht in dem Schiedsstellenbezirk wohnt, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war.

Der/Die Friedensrichter/-in hat schriftlich zu erklären, dass die oben aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen und seine/ihre Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.

Die Wahl des/der Friedensrichters/-in erfolgt für die Dauer von 5 Jahren durch den Stadtrat der Stadt Chemnitz und bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes Chemnitz.

Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.
Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben und an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

Die Friedensrichter/innen unterliegen gemäß § 12 des SächsSchiedsGütStG der Fachaufsicht des Vorstandes des Amtsgerichtes, in der Durchführung der Verhandlungen der Schiedsstelle sind sie unabhängig (§ 12 Absatz 2 Satz 3 SächsSchiedsGütStG).
Außerhalb dieser Verfahren unterliegen die Friedensrichter-/innen der Aufsicht und den Weisungen der Stadt Chemnitz.

Über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. werden Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung angeboten.
Eine monatliche Entschädigung in Höhe von 25 Euro wird gezahlt, um Auslagen wie z.B. Papier, Telefongebühren etc. abzudecken.


Der neu zu besetzende Schiedsstellenbezirke umfasst folgende Gebiete:

Bezirk V

Ebersdorf, Euba, Yorckgebiet, Hilbersdorf, Sonnenberg


Wenn Sie Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Friedensrichter/-in in dem o.g. Schiedsstellenbezirk und im Bereich der Schiedsstelle Ihren Wohnsitz haben, schicken Sie bitte bis zum 2. Juni 2025 einen formlosen schriftlichen Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten an die Stadt Chemnitz, Rechtsamt, z. Hd. Frau Hohl, Markt 1, 09111 Chemnitz oder eine E-Mail an: katrin.hohl(at)stadt-chemnitz.de