Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität in seiner Sitzung am 02. Oktober 2025 Folgendes beschlossen hat:
1. Der Aufstellungsbeschluss (B-013/2021) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20/10 „Zimmerei Freund Leipziger Straße 253“ vom 20. April 2021 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität wird wie folgt geändert:
Als weiteres Planungsziel wird definiert:
- Die geplanten Gebäude (Wohnhaus und Zimmerei) werden ergänzt um ein Lagergebäude mit der Abmessung von maximal 20,00 m Länge, 6,50 m Tiefe und 4,00 m Höhe parallel zur Leipziger Straße.
Der räumliche Geltungsbereich wird um die drei Flurstücke 308/3, 308/4 und311/18 der Gemarkung Borna reduziert. Der räumliche Geltungsbereich wird durch die Planzeichnung bestimmt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20/10 „Zimmerei Freund Leipziger Straße 253“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung werden in der Fassung vom August 2025 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Stadtplanungsamt der Stadt Chemnitz, Abteilung Stadtentwicklung vom 15. September 2022 und vom 30. April 2025,
Umweltzentrum der Stadt Chemnitz vom 25. April 2025,
Umweltamt der Stadt Chemnitz vom 14. November 2022, vom 21. Dezember 2022, vom 25. März 2025 und vom 06. Mai 2025,
Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz vom 29. April 2025,
Grünflächenamt vom 17. November 2022 und vom 22. April 2025 und
Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) vom 05. Oktober 2022
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 05. November 2025 bis 05. Dezember 2025
im Internet unter www.chemnitz.de/oeffentliche_auslegungen sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im Neuen Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, im Öffentlichen Auslegungsraum A014, links neben dem Haupteingang während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags bis mittwochs | von 8.30 - 15 Uhr |
donnerstags | von 8.30 - 18 Uhr |
freitags | von 8.30 - 12 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanungsamt-beteiligung(at)stadt-chemnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich im Stadtplanungsamt oder mündlich zur Niederschrift im Zimmer B520 abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Stadtplanungsamt per Telefon (0371 488-6101) oder E-Mail (stadtplanungsamt-beteiligung(at)stadt-chemnitz.de).
Kontakt:
| Postanschrift: | Stadt Chemnitz Stadtplanungsamt 09106 Chemnitz |
E-Mail: |
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Chemnitz, den 22. Oktober 2025
gez. Börries Butenop
Amtsleiter Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt