Öffentliche Bekanntmachung:

Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes einer Straße nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

(Az: 66.14.04/602/943/24)

1. Straßenbeschreibung

Teilabschnitt der Ortsstraße „An der Fuchsdelle“ auf dem Flurstück 75/3, Gemarkung Furth
mit ihrer Lage um das Flurstück 75/1 als Straßenabzweig, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 98.

2. Absichtserklärung

Der unter 1. näher bezeichnete Straßenabschnitt soll auf der Grundlage des § 8 SächsStrG auf einer Länge von 220 m eingezogen werden. Mit der Einziehung entfallen entsprechend § 8 (5) SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG).
Das Einziehungsverfahren erfolgt wegen des Verlustes der Verkehrsbedeutung nach dem vollständigen Rückbau der Gebäude. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 13.02.2025 mit Beschluss-Nr. B-023/2025.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Nach § 8 (4) des SächsStrG wird die Absicht der Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten bei der Stadt Chemnitz vorgebracht werden.

Im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, Verkehrs- und Tiefbauamt, Zimmer A 249 liegt die Flurkarte mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 488-7741 zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich ist der Lageplan mit Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Chemnitz, den 19.02.2025

Alexander Kirste
amt. Amtsleiter Verkehrs- und Tiefbauamt

Anlage

Foto: ALKIS/GeoSN