Bekanntmachung des Umlegungsausschusses
des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz
Der Umlegungsausschuss der Stadt Chemnitz gibt gemäß § 71 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung bekannt:
Der zum Umlegungsverfahren 75 – „Bahnhofsareal Altendorf“ gemäß § 76 BauGB gefasste
Beschluss Nr. 1/19/035 vom 13.05.2025
betreffend die Flurstücke 43/5, 260/2, 445/18, 445/21 445/27 und 43a
der Gemarkung Altendorf,
Ordnungsnummern 8, 19, 1/2
ist am 27.06.2025 unanfechtbar geworden. Der Beschluss tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des o.g. Beschlusses kann innerhalb von sechs Wochen seit der Bekanntmachung ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 217 BauGB) bei der Stadt Chemnitz, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz gestellt werden.
Chemnitz, 2. Juli 2025
gez. Miko Runkel
Vorsitzender des Umlegungsausschusses