Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 263

Sind die eigenen Personaldokumente noch gültig?

Beginn der Ferien- und Reisezeit – Neu ab 1. Mai: Passbilder nur noch digital

Die Meldebehörde des Bürgeramtes des Stadt Chemnitz weist darauf hin, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien und der Reisezeit zu prüfen, ob die Personalausweise und Reisepässe noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Personaldokumente kann nicht verlängert werden. Daher ist eine Neubeantragung erforderlich.

Folgende Unterlagen sind dafür vorzulegen: das bisherige Personaldokument sowie die Geburts- oder Eheurkunde (oder falls vorhanden Buch der Familie) zur Prüfung der aktuellen Namensführung. Zudem wird ein aktuelles Lichtbild 35 mal 45 Millimeter (Biometrie geeignet) benötigt.

Änderung ab 1. Mai

Ab 1. Mai 2025 werden Lichtbilder nur noch in digitaler Form akzeptiert. Diese werden von zertifizierten Fotografen, die diese in eine Cloud hochladen, oder direkt bei der Beantragung der Dokumente in der Behörde aufgenommen.

Die Aufnahme des Passfotos, der Unterschrift und ggf. der Fingerabdrücke (biometrische Daten) kann im Bürgerhaus am Wall vorgenommen werden. Dafür steht im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der zweiten Etage ein Erfassungsterminal. Dieses ist auch für Rollstuhlfahrer:innen und Kinder ab einer Größe von 1,20 Meter geeignet. Die Gebühr für das Foto beträgt aktuell 5 Euro, ab 1. Mai 2025 beträgt die Gebühr 6 Euro. Im Zuge der Umstellung auf digitale Passbilder zum 1. Mai 2025 werden weitere Bürgerservicestellen mit der Lichtbildaufnahmetechnik ausgestattet.

Wichtige Hinweise

Zu beachten ist, dass eine erneute Vorsprache erforderlich wird, falls benötigte Unterlagen nicht vorgelegt werden können. Die Beantragung muss persönlich erfolgen, da die Identität des Antragstellers von der Behörde geprüft werden muss.

Vor Antritt einer Auslandsreise sollten sich Bürger:innen über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) informieren, um Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt zu vermeiden. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.

Zu beachten ist auch, dass Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland ein eigenes Personaldokument haben müssen. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. Seit 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Infrage kommen daher nur noch Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung anwesend sein.

Gebühren

Zurzeit gelten folgende Gebühren: Personalausweis 37 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 Euro), Reisepass 70 Euro (für Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 Euro). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen derzeit ca. 4 bis 6 Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von drei Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Dafür ist jedoch zusätzlich eine Expressgebühr in Höhe von 32 Euro zu bezahlen.

Öffnungszeiten

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind: montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr (nur mit Termin).
Dokumente können auch in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz beantragt werden. Dafür ist in der Regel eine Terminreservierung erforderlich. Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Dort ist auch die Reservierung eines Termins für die Antragstellung möglich.

www.chemnitz.de/personalausweis
www.chemnitz.de/reisepass