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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 442

Stadtrat beschließt Lärmaktionsplan Stufe 4

Maßnahmen zur Lärmminderung geplant

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung den Lärmaktionsplan, Stufe 4, beschlossen. Darin sind Maßnahmekonzepte gegen Lärmbelastung von verschiedenen untersuchten Lärmquellenarten (wie Straßen- und Schienenverkehr) enthalten.

Der Lärmaktionsplan Stufe 4 beinhaltet technologische Lärmminderungsansätze wie den Einsatz lärmarmer Fahrbahnbeläge, Lärmschutzwände sowie die Anschaffung lärmarmer Fahrzeuge im kommunalen Bereich. Im Hinblick auf den Öffentlichen Personennahverkehr ist die Weiterführung des Chemnitzer Modells und der Stadtbahnlinien sowie der Einsatz von Rasengleis vorgesehen. Hinzu kommt insbesondere die Prüfung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sowie die Beachtung verkehrlicher Aspekte bei allen städtischen Planungen, Öffentlichkeitsarbeit und der Erhalt bzw. die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur.

Die Stadt Chemnitz hatte den Lärmaktionsplan, Stufe 4, für das Stadtgebiet fortgeschrieben und dazu einen Entwurf erstellt. Dieser Entwurf wurde von Mitte Dezember 2024 bis Mitte Januar 2025 öffentlich ausgelegt und bzw. konnte unter einem im Amtsblatt (Ausgabe 49/2024) veröffentlichten Link heruntergeladen werden, sodass alle interessierten Bürger:innen, Verbände und Institutionen ihn einsehen und dazu eine Stellungnahme abgeben konnten. Die Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen konnten bis Ende Januar 2025 eingesendet werden. Insgesamt wurden 40 Stellungnahmen abgegeben, darunter 32 aus der Bürgerschaft. Nach Auswertung und Abwägung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen bzw. Anregungen wurde der Lärmaktionsplan fertiggestellt und nun dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

Das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz ist als Baulastträger für die kartierten kommunalen Straßen verantwortlich für die Umsetzung der meisten Lärmminderungsmaßnahmen.
Daher wurden die gutachterlich ermittelten Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung vom Verkehrs- und Tiefbauamt bewertet und geprüft, ob sie grundsätzlich umsetzbar sind.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 wurde zudem mit dem Ordnungsamt sowie dem Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt abgestimmt.

Als Träger öffentlicher Belange wurden zudem beteiligt: das Landesamt für Straße und Verkehr, Niederlassung Zschopau, die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, der AGENDA-Beirat, das Sächsische Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft, das Eisenbahnbundesamt sowie die CVAG.
Weiterhin haben das Jugendamt der Stadt Chemnitz, die Wohnungsgesellschaft Chemnitz Helbersdorf eG und die Bürgerplattform Chemnitz Mitte-West dazu Stellung genommen.

Im Zuge der Strategischen Lärmkartierung für Stufe 4 erfolgte eine entsprechende Analyse, die auch die Grundlage für die aktuelle Lärmaktionsplanung bildet. Für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen wurden dazu die Bereiche mit der höchsten Lärmbelastung und den meisten betroffenen Einwohnern als Lärmschwerpunkte herausgefiltert.
Aus den Lärmwerten der Strategischen Lärmkartierung und der Anzahl der Betroffenen wurden hierfür sogenannte Lärmkennziffern gebildet. Die jeweilige Lärmkennziffer stellt die Höhe der Lärmbelastung kombiniert mit der betroffenen Einwohnerzahl dar.

Lärmschwerpunkte bilden im Lärmaktionsplan Stufe 4 die Straßenabschnitte, die nachts durchgehend von Lärm von mehr als 55 dB(A) betroffen sind und mindestens einen Bereich mit einer Lärmkennziffer von mehr als 130 aufweisen. Dabei gilt eine Lärmbelastung von einem Tag-Abend-Nacht-Pegel (LDEN) größer gleich 65 dB(A)* sowie einem Nachtpegel von größer gleich 55 dB(A) als Gesundheitsrelevanzschwelle.


Was wurde bisher kartiert?

In der 1. Stufe wurde für die Stadt Chemnitz im Jahr 2007 die Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr durchgeführt und daraus ein Lärmaktionsplan erstellt. Die 2. Stufe der Lärmkartierung sah die Kartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr unter dem zusätzlichen Aspekt der Einstufung von Teilen der Stadt Chemnitz als Ballungsraum vor. Demzufolge wurden im definierten Ballungsraum Straßen mit mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag berücksichtigt und zusätzlich wurde der Schienenverkehr (Straßenbahn) im gesamten Stadtgebiet kartiert.
In der 3. Stufe der Kartierung wurden der Ergebnisse der Stufe 2 überprüft und das Untersuchungsgebiet um weitere Gemeinde- und Kreisstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag erweitert. Bei der 4. Stufe der Lärmkartierung wurde bezüglich der Straßen- und Schienenwege analog der 3. Stufe vorgegangen. Jedoch erfolgte die Berechnung für die Stufe 4 nach der nun für alle EU-Staaten einheitlichen Berechnungsmethode CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods for Europe). Die Lärmkartierung der 4. Stufe für Chemnitz erfolgte 2022. Im Anschluss an die Kartierung wurde die Öffentlichkeit zu den Strategischen Lärmkarten beteiligt, deren Ergebnisse in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet wurden.


Zuständigkeiten

Für die Lärmkartierung des Straßen- und Schienenverkehrslärms (Straßenbahnen) ist die Stadt Chemnitz zuständig. Für die Lärmkartierung an Schienenwegen der Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Die Lärmaktionsplanung bzw. die Fortschreibung des durch den Stadtrat bestätigten Lärmaktionsplans mit konkreten Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung ist wiederum eine Aufgabe der Stadt Chemnitz.


Erläuterung

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ legte ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und die damit verbundene Ergänzung der §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurde die EG-Richtlinie in nationales Recht überführt.


* LDEN (Day-Evening-Night level bzw. Tag-Abend-Nacht-Pegel)