Versteigerungen von Fundsachen
Foto: Fotolia/Gena
Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden. Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Versteigerungen finden in unregelmäßigen Abständen statt.
Online-Versteigerungen finden über die Internet-Plattform "Zoll-Auktion" statt, der offiziellen Online-Plattform von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie wird herausgegeben von der Generalzolldirektion in Bonn.