Versteigerungen von Fundsachen

Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden. Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Versteigerungen finden in unregelmäßigen Abständen statt.
Online-Versteigerungen finden über die Internet-Plattform "Zoll-Auktion" statt, der offiziellen Online-Plattform von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie wird herausgegeben von der Generalzolldirektion in Bonn.
Online-Auktionen
Öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern noch bis zum 11. Mai 2025

Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten: Aktuell versteigert das Fundbüro Chemnitz wieder verschiedene Fahrräder, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und an denen keine Eigentumsansprüche geltend gemacht worden, bei Zoll-Auktion.
Dabei sind unter anderem zwei E-Bikes, zehn Mountainbikes, neun Citybikes, fünf Kinderfahrräder, zwei Trekkingbikes, ein Crossbike, ein Dirtbike und ein Cross-Street-Bike.
Unter Zollauktion Stadt Chemnitz können Interessierte die Fundfahrräder sichten und bei Bedarf ihr Bieterglück versuchen. Die angebotenen Artikel können nur über die o. g. Internetadresse angesehen werden. Eine persönliche Anschauung der Artikel ist während der gesamten Auktion nicht möglich.
Neuware können die Bieter nicht erwarten. Die Fahrräder sind genau beschrieben, auf Makel wird explizit hingewiesen und es sind aussagekräftige Fotos dabei. In vielen Fällen sind kleinere oder auch größere Reparaturen notwendig.
Zu beachten ist: Für die Teilnahme an der Versteigerung ist eine Registrierung bei Zoll-Auktion erforderlich. Die Internetplattform bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Artikel auf eine Beobachtungsliste setzen zu können, um nicht zu verpassen, wie hoch der gewünschte Artikel gehandelt wird und wie viele andere Bieter:innen sich bereits dafür interessieren.
Die Auktionen enden am Sonntag, dem 11. Mai zwischen 17 und 17.30 Uhr.
Wie immer bei Fundsachenversteigerungen gilt: Ersteigert wird wie (auf Fotos) gesehen, eine Gewährleistung wird nicht gegeben, ein Umtausch ist nicht möglich.
Die Abholung der ersteigerten Fahrräder kann ausschließlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Dazu nimmt das städtische Fundbüro nach Auktionsende Kontakt mit dem Höchstbietenden auf. Der Betrag muss vor der Abholung per Überweisung beglichen werden.
Bei Fragen zur Versteigerungen können sich Interessierte an die Behörden-Servicenummer 115 wenden.