Öffentliche Bekanntmachung:

Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes einer Straße nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

(Az: 66.14.04/960/25+E)

1. Straßenbeschreibung

Teilabschnitt der Ortsstraße „Eckstraße“ (Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 235) auf den Flurstücken T.v. 242/2 und Flurstück 24/2, Gemarkung Schloßchemnitz als Straßenstumpf mit seiner Lage ab dem Fluss Chemnitz bis zu öffentlichen „Hauboldstraße“


2. Absichtserklärung

Der unter 1. näher bezeichnete Straßenabschnitt soll auf der Grundlage des § 8 SächsStrG auf einer Länge von 35 m eingezogen werden. Mit der Einziehung entfallen entsprechend
§ 8 (5) SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG).
Das Einziehungsverfahren erfolgt auf der Grundlage einer baulichen Umgestaltung mit dem Zweck zur Bewirtschaftung als Parkanlage. Der Verwaltungsakt wird auf der Grundlage des Beschlusses im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 30.04.2025 mit Beschluss-Nr. B-092/2025 erlassen.


3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Nach § 8 (4) des SächsStrG wird die Absicht der Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten bei der Stadt Chemnitz vorgebracht werden.
Im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, Verkehrs- und Tiefbauamt, Zimmer A 249 liegt die Flurkarte mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 488-7741 zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich ist der Lageplan mit Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/bekanntmachungen einsehbar.


Chemnitz, den 07.05.2025

Thomas Blankenhagel
amt. Amtsleiter
Verkehrs- und Tiefbauamt