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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 525

Lärmintensive Veranstaltungen für 2026 anmelden

Anträge für sogenannte Seltene Ereignisse sind noch bis 31. August möglich

Veranstalter:innen werden gebeten, die Einstufung ihrer Veranstaltungen für 2026 als Seltenes Ereignis schriftlich oder per E-Mail bis spätestens zum 31. August 2025 zu beantragen. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen mit Musikbeschallung, die bis in den Nachtzeitraum, nach 22 Uhr, reichen und damit die Nachtruhe stören.

Der formlose Antrag kann per Post an: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte, 09106 Chemnitz oder per Mail an gewerbe(at)stadt-chemnitz.de eingesendet werden. Für eventuelle Fragen stehen die Mitarbeiter:innen des Sachgebietes Ordnungsrecht, Veranstaltungen, Versammlungen den Veranstalter:innen unter Tel. 0371 488 3164 gern zur Verfügung.
 

Hintergrund

Der Chemnitzer Stadtrat hatte im September 2023 ein neues Konzept zum Umgang mit Veranstaltungen in Chemnitz mit dem Schwerpunkt Innenstadt beschlossen (B-129/2023). Das Konzept beinhaltet die Anzahl an Veranstaltungen im Innenstadtbereich, bei denen zu erwarten ist, dass sie die allgemein gültigen lärmschutzrechtlich geltenden Richtwerte erfahrungsgemäß überschreiten werden, sogenannte Seltene Ereignisse.

Demnach wird die Chemnitzer Innenstadt für Veranstaltungen (Seltene Ereignisse) wie folgt aufgeteilt:

  • Veranstaltungsbereich I südliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen
  • Veranstaltungsbereich II nördliche Innenstadt: 10 Veranstaltungen
  • Veranstaltungsbereich III westliche Innenstadt: 14 Veranstaltungen
     

In den Stadtteilen, die nicht von den Veranstaltungsbereichen berührt werden, könnten außerdem jeweils 14 „Seltene Ereignisse“ pro Kalenderjahr festgelegt werden.

Mit dem 2023 beschlossenen Konzept wurde eine Handlungsgrundlage sowohl für die Stadt Chemnitz als auch für die Veranstalter:innen geschaffen, mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Veranstaltungskultur in der Chemnitzer Innenstadt zu etablieren.