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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 45

Wahlbenachrichtigungen für Bundestagswahl werden versendet

Versand der Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar möglich

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat begonnen. Jede oder jeder Wahlberechtigte erhält sie bis spätestens zum 2. Februar per Post.

Mit diesem Schreiben werden alle Bürgerinnen und Bürger, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, über diese Eintragung und ihr bestehendes Wahlrecht informiert. In der Benachrichtigung steht zudem, in welchem Wahlraum man sein Wahlrecht am Wahlsonntag wahrnehmen kann. Gleichzeitig ist erkennbar, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist oder nicht. Außerdem vermerkt ist die Nummer des Wahlbezirkes, dem die Wahlberechtigten zugeordnet sind, und unter welcher Nummer sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks geführt werden.

Mit der Wahlbenachrichtigung bekommt jede und jeder Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Benachrichtigung). Dieser kann eingesetzt werden, wenn man beabsichtigt, bereits vor dem Wahltag seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Alternativ kann hierzu auch der Online-Wahlschein-Antrag unter www.chemnitz.de/briefwahl verwendet werden.

Auf den Antrag hin erhalten die betreffenden Wahlberechtigten dann einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine von ihnen angegebene Adresse zugesendet.

Wichtig ist, dass der vollständige Wahlbrief rechtzeitig bis spätestens am 23. Februar, 18 Uhr, bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegen muss. Auch ein Einwurf der Wahlbriefe einen Fristenbriefkasten der Stadt Chemnitz ist möglich.

Besonders zu beachten: Aufgrund der bestehenden kurzen Fristen sollte bei der Entscheidung für die Briefwahl unbedingt berücksichtigt werden, dass die Briefwahlunterlagen durch die Stadt Chemnitz erst ab Anfang Februar verschickt werden können. Deshalb empfiehlt die Stadt Chemnitz, von der Möglichkeit der Briefwahl nur dann Gebrauch zu machen, wenn eine Teilnahme an der Wahl am Wahltag nicht möglich ist.

Sollte die Briefwahl nicht vermieden werden können, so empfiehlt es sich, diese zeitnah nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen zu beantragen oder die Möglichkeit der Sofortwahl zu nutzen. Dies ist möglich im Moritzhof, Bahnhofstraße 53, in der Briefwahlstelle und ermöglicht es Wahlberechtigten, bereits vor dem Wahltag zu wählen. Die Briefwahlstelle ist ab Dienstag, 4. Februar zu den Öffnungszeiten, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind, geöffnet:
montags und mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Eine Ausnahme bildet Freitag, der 21. Februar, von 8.30 bis 15 Uhr.
Unbedingt mitgebracht werden muss dann aber der Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und der Personalausweis bzw. der Reisepass.
Bei der Sofortwahl erhalten die Wähler:innen ebenfalls den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen und können mit diesen Unterlagen auch sofort vor Ort wählen.

Ein Wahlschein berechtigt außerdem zum Aufsuchen eines anderen Wahlraumes in der Stadt Chemnitz zur Stimmabgabe am 23. Februar 2025. Das könnte zum Beispiel dann eine Rolle spielen, wenn der Wahlraum, der Wahlberechtigten zugeordnet wurde, nicht barrierefrei ist, die Wahlberechtigten aber einen barrierefreien Wahlraum aufsuchen möchten.
Informationen zu barrierefreien Wahlräumen in Chemnitz erhalten Wahlberechtigte über die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Telefonnummer. Darüber hinaus steht eine Übersicht der barrierefrei erreichbaren Wahlräume unter www.chemnitz.de/bundestagswahl.
Weiterführende Informationen können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden und stehen auch unter www.chemnitz.de/bundestagswahl.