Verkaufsangebot eines Baugrundstückes der Stadt Chemnitz
für die Liegenschaft in der Gemarkung Chemnitz, Vettersstraße

Grundstück:
Vettersstraße
09126 Chemnitz
Gemarkung Chemnitz
Flurstück 3366 c
Eigentümerin: Stadt Chemnitz
Größe:
450 m²
Lage:
Das Grundstück liegt im zentrumsnahen Chemnitzer Stadtteil Bernsdorf. In einem Gebiet, das durch Wohnbebauung geprägt ist. Es liegt direkt an zwei öffentlichen Straßen (Vetters-/Dittesstraße). Ein Fußweg verläuft zwischen den Straßen und dem Grundstück. Es befinden sich Bäume auf dem Grundstück. Das Grundstück ist mit einer Hecke bewachsen und durch ein Tor begehbar. Eine Besichtigung vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Nutzung / Rechtsverhältnisse:
Das Grundstück ist ein unbebautes Eckgrundstück und stellt eine Baulücke im Karree dar. Es bestehen keine Nutzungsverhältnisse. Das Grundstück liegt in einem Fördergebiet „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbaugebiet Magistralen Chemnitz“. Es sind keine Belastungen im Grundbuch eingetragen.
Baurecht:
Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu bewerten.
Die Bebauung muss als eine geschlossene Bebauung (Blockrandbebauung) erfolgen, welche sich an der Gebäudehöhe in der näheren Umgebung orientieren sollte. Das Nachbargrundstück Vettersstraße Nr. 15 ist mit einem Kulturdenkmal bebaut, der Umgebungsschutz ist zu beachten.
Leitungsbestand:
Auf dem Grundstück verläuft eine Stromleitung (außer Betrieb)
Erschließungsmöglichkeiten:
Versorgungsanlagen für Strom, Gas (im Rückbau), Fernwärme, Glasfaserkabel, Trinkwasser und Abwasser liegen an.
Die Erstellung von Netzanschlüssen aus der Vettersstraße heraus ist erst ab April 2026 aufgrund Straßensanierung wieder möglich. Leitungspläne können eingesehen werden.
Kaufpreis:
gegen Gebot
Zuschlagskriterium:
Höchstgebot
Mindestgebot:
114.000,00 €
Hinweis:
Die Stadt Chemnitz ermöglicht mit diesem Immobilienangebot den Interessenten die Abgabe eines schriftlichen, bedingungsfreien Kaufpreisangebotes. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren.
Bei Nichtberücksichtigung von Angeboten können Bieter keine Ansprüche ableiten.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Ihr Kaufpreisangebot einschließlich Finanzierungsdarstellung sowie die Beschreibung des Investitionsvorhabens, welches zeitnah nach Abschluss des Rechtsgeschäftes zu realisieren ist, senden Sie bitte bis 02.10.2025 im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift - Angebot Vettersstraße/Flurstück 3366 c, Gemarkung Chemnitz: - an: Stadt Chemnitz, Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz.
Sämtliche Angaben in diesem Kurzexposé sind unverbindlich. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Kurzexposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.