Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Übernahme einer Dienstleistungskonzession
Mittelalterlicher Weihnachtsmarkt in den Jahren 2026-2030
Die Stadt Chemnitz sucht interessierte Veranstalter für die Organisation und Durchführung eines Mittelalterlichen Weihnachtsmarktes in den Jahren 2026 bis 2030.
Die Dienstleistungskonzession wird für fünf Jahre ausgeschrieben, mit der Option einer einjährigen Verlängerung durch die Stadtverwaltung Chemnitz.
Veranstaltungszeiten/Öffnungszeiten:
analog Chemnitzer Weihnachtsmarkt lt. aktueller Marktausschreibung:
27.11.2026 – 23.12.2026
26.11.2027 – 23.12.2027
01.12.2028 – 23.12.2028
30.11.2029 – 23.12.2029
29.11.2030 – 23.12.2030
Veranstaltungsort: Jakobikirchplatz, Innere Klosterstraße von Jakobikirchplatz bis ehemals „Eiscafé Bellini“ (Innere Klosterstraße 4)
Folgende Rahmenbedingungen sind einzuhalten:
1. Teilnehmerkreis
mind. 10 bis 12 Stände mit typisch mittelalterlichen Sortimenten
- historischer Schmuck
- Leder- und Fellwaren
- Holzwaren
- historische Kleidung
- Glaswaren
- Edelsteine
- historische Rüstungen
(Sortimente können getauscht werden)
Gastronomische Versorgung
- Schänken mit Heißgetränken
- historische Bäckereien
- Brätereien
- Krapfenbäckerei
- Fladenbrot
- Kartoffelimbiss
- Eierkuchen
- Suppenküche
- Süßwaren
Stände mit Schauhandwerksvorführungen, z. B.
- Steinmetz
- Töpferei
- Porträtzeichner
- Schmiede
- Filzarbeiten
- Kerzenzieher
- Heraldiker
(ähnliche Angebote oder Austausch möglich)
2. Gestaltung
- Verkaufsstände- oder Hütten aus Holz, historisch gestaltet oder mittelalterlich gestaltete Zelte
- Anordnung der Stände/Zelte gemäß Nutzungsplan der Inneren Klosterstraße (Nutzungsplan Innenstadt)
- historische Bekleidung des Personals
- vor den Ständen ausschließlich Holztische mit integrierten Abfallbehältern
- Überspannung der Inneren Klosterstraße mit historischen Fahnen/Wappen, wenn auf Grund des neu definierten Bereiches möglich
- Dekoration der Bäume auf dem Jakobikirchplatz
- einheitlich gestaltetes Mehrweggeschirr
- Umbauung der Stromkästen
weitere Aufbauelemente
- mittelalterlich gestaltete Bühne, Größe 4 x 3 m (Holzpodest, Dach und Wände aus Stoff, flammenhemmend imprägniert), soweit auf Grund der örtlichen Gegebenheiten dies umsetzbar ist
- überdachte Sitzgruppe/n
- abgetrennter Wellnessbereich, z. B. in Form eines Badehauses mit Sauna o. Ä., soweit auf Grund der örtlichen Gegebenheiten dies umsetzbar ist
3. Kulturelles Angebot
- Bühnen- oder Freiflächenbespielung mit ausschließlich mittelalterlichem Programm an den Wochenenden (z. B. Straßenkunst wie Gaukler, Musikanten und Feuerspucker)
- Bereitstellung von themenbasierter Musik für Beschallungsanlage
- Vorführen eines Handwerkes (z. B. Schmied), täglich/einmalig/ mehrmals/wöchentlich
- sonstige Aktionen, welche dem Charakter des Marktes entsprechen
4. Sonstige Anforderungen
- Der ausgewählte Bewerber hat bei der Stadt Chemnitz einen Antrag auf Festsetzung der Veranstaltung als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 Gewerbeordnung zu stellen (kostenpflichtig).
- Wachschutz ist zu gewährleisten.
- Auf Barrierefreiheit ist weitestgehend zu achten.
- Flächenreinigung und Winterdienst (Ausübung der Verkehrssicherungspflichten)
- Das Sicherheitskonzept für den Chemnitzer Weihnachtsmarkt ist umzusetzen.
- An die Stadt Chemnitz ist eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 3.000,00 € zu entrichten. Es steht ihnen zu, zusätzlich eine freiwillige Konzessionsabgabe ihrer Wahl zu zahlen.
- Das Nutzungsentgelt für die vergebenen Flächen ist in der Konzessionsabgabe nicht enthalten und muss via Antrag auf Sondernutzung bei dem Verkehrs- und Tiefbauamt beantragt werden.
- An die Stadt Chemnitz ist eine zusätzliche Zahlung in Höhe der beschiedenen GEMA Gebühr für die genutzte Fläche zu bezahlen. Bis zum Vorliegen eines rechtsmittelfähigen Bescheides seitens der GEMA ist darauf eine Pauschalzahlung von 6.000 € zu erbringen. Diese wird nach Vorliegen des GEMA Bescheides mit der dann feststehenden Gebühr verrechnet.
- Teilnahme eines jedes Händlers am Gutscheinsystem (wenn durchgeführt)
- jährlich aktueller Versicherungsnachweis notwendig
Der Bewerbung sind beizufügen
- Gewerbeanmeldung
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des/der rechtl. Vertreters/-in des Konzessionsnehmers
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
- aktueller Versicherungsnachweis
- Veranstaltungskonzept mit Fotos bzw. bewertbarer Gestaltungsvorschlag der Aufbauten
- Referenzen von vergleichbar durchgeführten Veranstaltungen
- Erklärung des Bewerbers, mit der versichert wird, dass ihm die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt und kein entsprechendes Verfahren anhängig ist bzw. eine Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde
- maßstabsgetreue Skizze zu der möglichen Anordnung der Stände auf den in dieser Ausschreibung genannten Flächen (siehe Anlage)
5. Leistungen der Stadt Chemnitz
- Werbemaßnahmen für den Chemnitzer Weihnachtsmarkt mit Hinweis auf den Mittelaltermarkt (Internetauftritt der Stadt Chemnitz, Faltblätter, Anzeigen u. a.)
- Illumination der Straßenlaternen mit weihnachtlichen Elementen
- Bereitstellen eines Funkgerätes
- Bereitstellen und Betreiben der Beschallungsanlage
- Bereitstellen und Bedienen von Müllpresscontainern zur Abfallentsorgung
- Bereitstellen einer Geschirrspülstelle (separates Vertragsverhältnis notwendig)
6. Kündigung
- Bei Nichteinhaltung der Konzessionsvorgaben behält sich die Stadt Chemnitz ein Sonderkündigungsrecht und den Rücktritt von der erfolgten Vergabe vor.
Durchführungsrisiko
Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung der Veranstaltung trägt der Konzessionär allein. Gegen Schadensersatzansprüche der Veranstaltungsteilnehmer oder Dritter hat sich der Konzessionär ausreichend zu versichern und dies gegenüber der Stadtverwaltung Chemnitz unaufgefordert nachzuweisen.
In die Bewertung der Bewerbung und die anschließende Auswahl fließen folgende Faktoren ein:
- Einhaltung der Gestaltungsvorgaben laut Ausschreibung
- Einhaltung des Teilnehmerkreises laut Ausschreibung
- Höhe der zusätzlich zu zahlenden Konzessionsabgabe
- Kulturangebote/ Bühnenprogramm
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Unvollständig eingereichte Bewerbungen müssen bis Ende der Ausschreibungsfrist ergänzt werden/fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Fallen Voraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes gem. Gewerbeordnung nach Bewerbungsschluss weg, ist der entsprechende Bewerber sowie seine Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.10.2025 zu richten an:
Stadt Chemnitz, Ordnungsamt
Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte
09106 Chemnitz
Bei mehreren Bewerbungen wird das ansprechendste Angebot ausgewählt.
Die Vergaberegelungen nach VOL/VOB finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.