Reisen mit Heimtieren außerhalb EU

Einreise mit Hunden, Katzen, Frettchen aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) in die EU

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Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013.

Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.


Einreise mit Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) in die EU

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Aufgrund regelmäßiger Ausbrüche von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Klassische Geflügelpest, "Vogelgrippe") sind auf EU-Ebene zahlreiche Schutzmaßnahmen erlassen worden.

Im Falle der Einreise mit Heimvögeln aus Drittländern sollen diese unter kontrollierten Bedingungen erfolgen, um eine Einschleppung und Ausbreitung des Erregers zu verhindern.


Reisen mit Heimtieren in Länder außerhalb der EU (Drittländer)

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Bei Reisen in Staaten außerhalb der EU gelten die aktuellen Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes sowie bei der Rückkehr die Einreisebestimmungen der EU. Im Einzelfall kann eine serologische Blutuntersuchung vor Antritt der Reise erforderlich sein.

Weiterführende Hinweise:

 

Weiterführende Links und Merkblätter zu allen Themen:


Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 576/2013

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 561/2016 – Tiergesundheitsbescheinigung

Richtlinie Nr. 92/65 EWG

Binnenmarkt –Tierseuchenschutzverordnung

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