Nutz- und Wildtiere
Jungtiere / Jungvögel
Jungtiere werden häufig von ihren Müttern viele Stunden alleine gelassen. Generell gilt: Wildtiere, auch scheinbar verlassene Jungtiere, dürfen weder gefüttert noch angefasst und auch nicht mit nach Hause genommen werden.
mehrInformation für Rinderhalter
Seit 2025 gelten neue Bestimmungen für Rinderhalter. Zur Aufrechterhaltung der Seuchenfreiheit von Boviner Virus Diarrhoe (BVD), Infektiöse Bovine Rhinotracheitis / Infektiöse Pustulöse Vulvovginitis (IBR/IPV), Brucellose und Leukose der Rinder wurden neue Festlegungen getroffen.
mehrHausschlachtbezirke
Bei Hausschlachtungen macht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt auf die Verpflichtung zur Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung aufmerksam.
mehrNotschlachtungen
Die Stadt Chemnitz hat zum Vollzug der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung eine Allgemeinverfügung zur Ernennung von hinzugezogenen Tierärzten zu amtlichen Tierärzten für die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen erlassen.
mehrBekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sindzur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet.
mehrFund von toten Wildtieren / Wildunfall
Beim Fund eines verletzten oder toten Wildtieres herrschen oft Unklarheiten über den Umgang mit den Tieren. Der Freistaat Sachsen informiert dazu:
mehrAmerikanische Faulbrut der Bienen in Chemnitz
In Chemnitz wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Es wurde gemäß Bienenseuchen Verordnung ein Sperrbezirk eingerichtet. Dieser umfasst Gebiete der Ortsteile Euba, Adelsberg und Kleinolbersdorf-Altenhain.
mehrInformationen für die Bienenhaltung
Die Bienenhaltung ist eine sehr anspruchsvolle Freizeitbeschäftigung, die ein hohes Maß an Verantwortung und Wissen über die Bienen voraussetzt. Der Bienenhalter ist in der Pflicht die Bienen so zu halten, dass Bienenkrankheiten frühzeitig erkannt werden können und eine Ansteckung anderer Bienenvölker ausgeschlossen werden kann.
mehrKremierung von Equiden
Seit dem Jahr 2017 ermöglicht der Gesetzgeber Haltern von Equiden ( Pferde, Esel, Zebra und ähnliche Einhufer) das Kremieren von toten Tieren.
mehrAfrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sein können. Die Übertragung erfolgt durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen und durch indirekte Übertragungswege.
mehrNewcastle Krankheit bei gehaltenen Tauben im Stadtgebiet
Am 14. Januar 2021 wurde in einem Brief-Taubenbestand im Stadtteil Markersdorf die Newcastle Krankheit (ND) amtlich festgestellt. Das Virus ist hoch ansteckend und kann neben den Tauben viele andere Vogelarten (z.B. Hühner, Wachteln, Gänse, Wildvögel) infizieren.
mehrNutztierhaltung
Tierzucht und Tierhaltung sind wichtige Standbeine der deutschen Landwirtschaft. Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung dient in erster Linie der Erzeugung von Nahrungsmitteln (zum Beispiel Milch, Fleisch und Eier), sowie der Gewinnung von Tierprodukten (zum Beispiel Wolle, Häute und Felle). Durch die gezielte Züchtung von Tieren werden sowohl die Tierleistungen als auch die Tiergesundheit langfristig aufrecht erhalten.
Hier finden Sie wichtige Informationen über die Haltung von verschiedenen Nutztieren und ihre Bedeutung:
Gebühren
im Rahmen der amtlichen Überwachung der Nutztierhalter
Im Rahmen der amtlichen Kontrollen und Tätigkeiten werden für einige Leistungen Gebühren erhoben. Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft darüber, welche Leistungen gebührenpflichtig sind: