Information für Rinderhalter
Die Rinderbestände im Freistaat Sachsen gelten als "Seuchenfrei" von den Rinderseuchen Boviner Virus Diarrhoe (BVD), Infektiöse Bovine Rhinotracheitis / Infektiöse Pustulöse Vulvovginitis (IBR/IPV), Brucellose der Rinder und Leukose der Rinder.

Zur Aufrechterhaltung dieses Seuchenstatus sind neue Bestimmungen zu beachten.
Boviner Virus Diarrhoe (BVD)
Die Landesdirektion Sachsen hat am 09.01.2025 eine Allgemeinverfügung zur Überwachung der Aufrechterhaltung des Status "Frei von Boviner Virus Diarrhoe (BVD)"erlassen. (Link, Anlage 4 AV BVD)
Grundsätzlich sind alle neugeborenen Kälber innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt mittels Ohrstanze virologisch auf BVD zu untersuchen.
Es kann in BVD-freien Gebieten in Betrieben mit stabilem negativen Herdenstatus die Ohrstanze der Kälber durch geeignete serologische Untersuchungsverfahren ersetzt werden. Dazu ist das für den Standort der Tierhaltung zuständige Veterinäramt zu kontaktieren. Nach Vorlage der Anzeige zur Ermittlung des serologischen Herdenstatus BVD regelt das Veterinäramt die weitere Vorgehensweise.
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis / Infektiöse Pustulöse Vulvovginitis (IBR/IPV)
Brucellose der Rinder
Leukose der Rinder
Die Landesdirektion Sachsen hat am 09.01.2025 eine Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung des Status "Seuchenfrei" für die Rinderseuchen IBR/IPV, Brucellose, Leukose innerhalb des Freistaats Sachsen erlassen.
Je nach Betriebsart werden jährlich Stichprobenuntersuchungen auf IBR/IPV von der zuständigen Behörde angeordnet. Zur Überwachung der Brucellose ist bei erhöhtem Abortgeschehen das Abortmaterial und hilfsweise das Muttertier zu untersuchen.