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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 341

Kommunaler Wärmeplan der Stadt Chemnitz beschlossen

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Chemnitz beschlossen. Damit verfügt Chemnitz erstmals über einen strategischen Fahrplan für eine langfristig klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2040.

Der Kommunale Wärmeplan zeigt auf, welche Möglichkeiten der Wärmeversorgung in den einzelnen Stadtgebieten künftig grundsätzlich in Betracht kommen. Dazu gehören unter anderem Fernwärme, Nahwärmelösungen sowie dezentrale erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen. Damit soll Bürger:innen, Unternehmen und Wohnungseigentümer:innen frühzeitig Orientierung und Planungssicherheit gegeben werden.

Der Wärmeplan ist eine strategische Fachplanung. Für Eigentümer:innen ergeben sich daraus keine unmittelbaren Verpflichtungen. Weder besteht ein Anschlusszwang an ein Wärmenetz noch eine Pflicht zum Austausch bestehender Heizungen. Auch ein automatischer Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss entsteht daraus nicht.

Die Stadt Chemnitz verfolgt mit dem Wärmeplan das Ziel, eine bezahlbare, verlässliche und klimafreundliche Wärmeversorgung zu ermöglichen. Dabei spielen neben dem Ausbau von Wärmenetzen insbesondere dezentrale Lösungen eine wichtige Rolle. Im Zuge der Beratungen wurde deshalb die Bedeutung von Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Heizsystemen nochmals stärker hervorgehoben.

Die Erstellung des Wärmeplans begann bereits im Jahr 2024 mit Unterstützung des Bundes. Chemnitz hatte dafür Fördermittel in Höhe von rund 270.000 Euro erhalten. Beteiligt waren unter anderem Akteur:innen aus Energieversorgung, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Handwerk sowie Initiativen und Interessenverbände.

Auch die Öffentlichkeit wurde umfassend einbezogen. Während der öffentlichen Beteiligung Anfang 2026 gingen insgesamt 32 Stellungnahmen ein. Viele Bürger:innen äußerten Fragen zur Bezahlbarkeit der Wärmewende und zu möglichen Auswirkungen auf bestehende Heizsysteme. Weitere Hinweise betrafen die zukünftige Rolle von Wasserstoff.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und dokumentiert. Im Ergebnis wurde der Kommunale Wärmeplan in mehreren Punkten angepasst. So wurden dezentrale erneuerbare Heizlösungen stärker berücksichtigt und die bisherigen Prüfgebiete neu strukturiert. Gleichzeitig bleibt der Wärmeplan technologieoffen. Ob und in welchem Umfang Wasserstoff künftig eine Rolle spielen kann, hängt unter anderem von den weiteren bundesrechtlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen ab.

Mit dem Beschluss des Stadtrates beginnt nun die Umsetzung erster Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem die Prüfung der Perspektiven der Gasverteil- und möglicher Wasserstoffnetze gemeinsam mit dem Versorger eins/inetz, ein regelmäßiges Monitoring der Wärmewende, die Weiterentwicklung sozial-ökonomischer Untersuchungen zur Bezahlbarkeit, der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden sowie die Prüfung der Stromnetzkapazitäten mit Blick auf den zunehmenden Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität gemeinsam mit inetz und MITNETZ.

Zur besseren Information der Bürger:innen werden zusätzlich häufige Fragen und Antworten veröffentlicht. Außerdem soll nach möglichen bundesgesetzlichen Änderungen eine Entscheidungshilfe zum Einbau neuer Heizungen und zu möglichen Wärmenetzanschlüssen erstellt werden.
Der Kommunale Wärmeplan berücksichtigt die derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben des Bundes. Gleichzeitig wird erwartet, dass sich der rechtliche Rahmen in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Die grundlegenden Ziele des Chemnitzer Wärmeplans bleiben davon nach aktuellem Stand jedoch unberührt.

Der Kommunale Wärmeplan, das Abwägungsprotokoll sowie ergänzende Informationen werden auf der Internetseite der Stadt Chemnitz veröffentlicht.