Seit Mai 2026 werden erste Parkscheinautomaten im Stadtzentrum so umgerüstet, dass dort künftig die Parkgebühr kontaktlos mit Karte gezahlt werden kann. Gleichzeitig ist an diesen Automaten dann keine Barzahlung mehr möglich.
Die Bedienung erfolgt intuitiv über den Touch-Bildschirm, der durch Antippen aktiviert wird. Anschließend wird die gewünschte Parkdauer ausgewählt, der Automat berechnet automatisch die entsprechende Parkgebühr. Nach Bestätigung der Auswahl startet der Bezahlprozess am Kartenlesegerät unterhalb des Touch-Bildschirms. Es werden alle üblichen Karten mit Kontaktlosfunktion, wie z. B. Giro-, VISA- und Master-Karten, akzeptiert. Außerdem ist die Verwendung von Smartphones oder Smartwatches mit eingerichtetem Mobile-Payment-Zahlungssystem wie Google Pay oder Apple Pay möglich. Der Parkschein wird wie gewohnt vom Automaten ausgedruckt und muss von außen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Der Umbau erfolgt an ausgewählten nachfragestarken Standorten im Innenstadtbereich. In deren Umgebung wird es weiterhin Parkscheinautomaten geben, an denen mit Bargeld gezahlt werden kann. Die Gehäuse der Automaten mit bargeldloser Zahlung werden in blauer Farbe gestaltet – im Gegensatz zu den bekannten grauen Parkscheinautomaten mit Bargeldannahme. So lassen sich diese Automaten bereits von weitem unterscheiden.
Unabhängig von den Zahlungsmöglichkeiten an den Parkscheinautomaten bleibt das sogenannte Handyparken, also die Bezahlung über die Smartphone-Apps EasyPark, Parkster und mobilet, unverändert bestehen. Auch die Parkgebühren selbst werden nicht verändert.
Die Stadt Chemnitz hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um dem stetig steigenden Bedarf nach digitalen Bezahlmöglichkeiten nachzukommen. Der Komfort für die Nutzer:innen wird deutlich erhöht, da ein lästiges Suchen von Kleingeld entfällt und der Parkschein bequem per Karte bezahlt werden kann. Außerdem erwartet die Stadt Chemnitz eine geringere Störungsanfälligkeit und weniger Vandalismus sowie einen geringeren Wartungsaufwand durch den Entfall des Bargeldes an diesen Automaten.