Beratungen und Hilfen

Gewaltprävention
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Kinder- und Jugendschutz

Impfschutz
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Zum Schutz der Kinder wurde ein "Sozialpädagogischer Kinderschutzdienst" eingerichtet, der als zentrale Stelle für Ratsuchende fungiert. Für Kinder und Jugendliche in Not gibt es zusätzlich den Kinder- und Jugendnotdienst.

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Frühe Hilfen und Kinderschutz

Netzwerk Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz
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Die Geburt eines Kindes ist ein Neuanfang. Alle bisherigen Gewohnheiten der werdenden Eltern werden auf den Kopf gestellt. Leicht können sich neben Freude auch Unsicherheiten, viele Fragen und Sorgen einstellen. 

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Erziehungs- und Familienberatung

Die Erziehungs- und Familienberatung des Amtes für Jugend und Familie bietet für Familien, Eltern, Alleinerziehende, andere Erziehungspersonen, Kinder und Jugendliche in Problem- und Konfliktsituationen Beratung und Therapie einschließlich Diagnostik.

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Allgemeiner Sozialdienst

Das kostenfreie Angebot des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) umfasst die Beratung und Unterstützung von Chemnitzer Familien und ihren Kindern sowie jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr einschließlich der Vermittlung von Leistungen.

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Abstammung / Unterhalt

Alleinerziehende, junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr und Eltern, die nicht mit dem anderen Elternzeil zusammen leben, können sich zur Vaterschaftsanerkennung, Klärung der Vaterschaft, Abgabe einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützen lassen.

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Amtsvormundschaft

Kinder und Jugendliche benötigen einen Vormund, wenn sie ihre leiblichen Eltern verloren haben oder die Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre elterliche Sorge auszuüben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Amtsvormundschaft /Amtspflegschaft stehen für die Fälle zur Verfügung, in denen keine geeigneten Verwandten, engagierte Personen oder Vereine diese Aufgabe wahrnehmen können.

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Pflegekinderdienst

Titel Faltblatt "Pflegekinder - Kinder mit zwei Familien"
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Es kommt immer wieder vor, dass Familien in Not und Krisensituationen geraten und Kinder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit nicht mehr in ihrer eigenen Familie leben können. In diesen Fällen wird eine Familie ausgewählt, die für das zu vemittelnde Kind geeignet ist. 

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Adoptionsvermittlung

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Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und den Personen, die ein Kind annehmen möchten. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund. Die Adoptionsvermittlung erfolgt im Jugendamt, Abteilung Sozialdienst.

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Finanzielle Unterstützungen

Finanzielle Unterstützung bietet die Wirtschaftliche Jugendhilfe in Form von Kostenübernahmen und -erstattungen. Außerdem kann in bestimmten Fällen ein Unterhaltsvorschuss geleistet werden.

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Beratungsangebot für Fachkräfte

Die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft dient der Erhöhung der Handlungssicherheit bei zu treffenden Entscheidungen zu Hilfen und Schutzmaßnahmen.

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden. 

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Verfahrenslotse

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis Vollendung des 27. Lebensjahres mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung und davon bedrohte sowie deren Eltern und Erziehungs- und Personensorgeberechtigten können sich an die Verfahrenslotsin wenden.

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