Beratungsangebote für Fachkräfte

Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieFK)

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Die insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung (§ 8a und § 8b SGB VIII).


    „Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.“
    (§ 8b Abs. 1 SGB VIII2)

    Die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft dient der Erhöhung der Handlungssicherheit bei zu treffenden Entscheidungen zu Hilfen und Schutzmaßnahmen für Fachkräfte in

    • Kindertageseinrichtungen
    • Schulen
    • Träger der freien Jugendhilfe
    • Berufsgeheimnisträger
    • Vereine und Verbände etc.

    Die Beratung ist immer konkret einzelfallbezogen und erfolgt anonymisiert oder pseudoanymisiert.

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