Adoptionsvermittlung
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Adoption ist die Annahme eines Kindes und die rechtliche Begründung eines neuen Eltern-Kind-Verhältnisses.
Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und den Personen, die ein Kind annehmen möchten. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund.
Die Adoptionsvermittlung erfolgt im Jugendamt, Abteilung Sozialdienst.
Die Leistungen umfassen:
- diskrete Beratung von Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten
- Aufklärung adoptionswilliger Eltern über den Verfahrensweg der Adoptionsvermittlung
- Beratung und Prüfung von Adoptionsbewerbern
- Begleitung vor, während und nach der Adoption
- Beratung und Begleitung bei Stiefkindadoption
- Beratung und Begleitung bei der gegenseitigen Suche von Adoptierten und Herkunftsfamilien
An die Adoptionsvermittlung wenden können sich:
- Mütter und Väter, die beabsichtigen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
- Adoptionsbewerber:innen
- Adoptionsfamilien, auch nach bereits erfolgter Adoption
- Adoptierte, z. B. bei der Suche nach der Herkunftsfamilie
- Eltern, auch nach der Freigabe ihres Kindes zur Adoption
Darüber hinaus kann sich jeder Interessierte gern mit Fragen und Problemen, die mit Adoptionen im Zusammenhang stehen, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlung wenden.