Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerecht

Beratung und Unterstützung

Titelbild des Faltblattes zum Abstammungsrecht, Unterhaltsrecht
Foto: Shutterstock

Alleinerziehende, junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr und Eltern, die nicht mit dem anderen Elternzeil zusammen leben, können sich zur

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Klärung der Vaterschaft
  • Abgabe einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht und zur
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

beraten und unterstützen lassen.

Bei Fragen zum Umgangsrecht wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialdienst.

Beurkundungen zur

  • Vaterschaft
  • Mutterschaft
  • zum Unterhalt sowie
  • zur Erklärung über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts

können gebührenfrei ausgefertigt werden.

Zur Terminvereinbarung können Sie die ONLINE-Terminvergabe des Jugendamtes der Stadt Chemnitz nutzen.

 

Bei alleinigem Sorgerecht ist die Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister möglich.

Nähere Informationen sowie erforderliche Formulare stehen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz zu Verfügung.

Hinweis: Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich. 

Termine für Beurkundungen

(Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame elterliche Sorge und Unterhalt)


Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Die Bundesregierung beschloss ab 1. Juli 2017 eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Damit wird die Altersgrenze für unterhaltsberechtigte Kinder von 12 auf 18 Jahre ausgeweitet. Die Bezugsdauergrenze von 72 Monaten fällt weg.