Unterhaltsvorschuss

Titel des Faltblattes zum Unterhaltsvorschuss
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Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient.

Beratungen sowie die Antragsannahme für Unterhaltsvorschuss erfolgen im Kundenportal des BVZ I (siehe Ansprechpartner).

Anspruch auf Unterhalltsvorschussleistungen haben Kinder

  • von alleinerziehenden Müttern oder Vätern,
  • wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet und
  • wenn das Kind in Chemnitz wohnt.

 

Da sich der Unterhaltsvorschuss am Mindestunterhalt orientiert, beläuft sich die Höhe seit 1. Januar 2025 auf:

  • 1. Altersstufe:  Kinder von 0 bis 5 Jahren:      227 Euro
  • 2. Altersstufe:  Kinder von 6 bis 11 Jahren:    299 Euro
  • 3. Altersstufe:  Kinder von 12 bis 17 Jahren:  394 Euro

Weitere Informationen

Titelbild des Faltblattes zum Abstammungsrecht, Unterhaltsrecht
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Weitere Informationen zum Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerecht: