Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Übernahme einer Dienstleistungskonzession
Frühlingsmarkt in den Jahren 2026 - 2030
Die Stadt Chemnitz sucht interessierte Veranstalter für die Organisation und Durchführung eines Frühlingsmarktes in den Jahren 2026 bis 2030.
Die Dienstleistungskonzession wird für fünf Jahre ausgeschrieben.
Verkaufszeiten/Öffnungszeiten:
Zeitraum: 2 Kalenderwochen in den Monaten März / April oder Mai eines jeden Jahres
ab 11 Uhr bis maximal 21 Uhr, mindestens jedoch bis 18 Uhr, kalendertäglich
Veranstaltungsort: Neumarkt Chemnitz, außerhalb der Flächen der Außengastromomie (siehe Anlage)
Folgende Rahmenbedingungen sind einzuhalten:
1. Teilnehmerkreis:
mind. 10 Teilnehmer, davon mind. 6 ohne kulinarisches Angebot
- ostertypische/frühlingshafte Sortimente (Keramik, Tischschmuck, Dekorationsartikel, Tischwäsche)
- Backwaren (evtl. mit Schaubackofen oder anderen Schauhandwerken)
- österliche Süßwaren, Eis
- Räucherwaren
- Käse
- Eier
- Blumen und Pflanzen, Osterzweige
- Korbwaren
- Woll-, Filz- und Naturerzeugnisse
- unverpackte Lebensmittel, Verkauf von Glasgefäßen
- Papier- und Schreibwaren, Bücher
- Bekleidung (Saison Frühling/Sommer, Kinderkleidung)
- Kinderspielzeug (aus Holz oder anderen nachhaltigen Rohstoffen)
- Kinderattraktionen (Kinderfahrgeschäft, Kinderschminken, Kinderbasteln)
- Imbiss und Getränkeausschank
darunter:- Langos
- Fisch
- internationaler Imbiss
- Grillimbiss
- Waffeln/Crêpes
- Schankwagen mit Außenbestuhlung
- Kaffeeausschank/Verkauf
- Weinverkauf, Weinverkostung sowie Ausschank
- vegetarische/vegane Gerichte
- Sortimente bzw. Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Frühlingsmarktes entsprechen
2. Gestaltung
- traditionelle österliche/frühlingshafte Dekoration der Stände sowie der Fläche
- Unterstellmöglichkeiten für Gäste
- Sitz- und Stehbereiche mit Tischen bzw. Abstellmöglichkeiten für Getränke und Essen (überdacht und auf der Fläche verteilt)
- sonstige Aufbauten
- kleine Bühne oder eine erhöhte Auftrittsmöglichkeit
- Kinderattraktion/-en
3. Kultur
- Handwerkskunstvorführungen (z. B. Schieferplatten gestalten, Holz bemalen, Figuren basteln usw.)
- Musikvorführungen
4. Sonstige Anforderungen
- Der ausgewählte Bewerber hat bei der Stadt Chemnitz einen Antrag auf Festsetzung der Veranstaltung als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1
Gewerbeordnung zu stellen (kostenpflichtig). - Für den Markt ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen und nach Genehmigung durch die Stadt Chemnitz umzusetzen.
- Auf Barrierefreiheit ist weitestgehend zu achten.
- An die Stadt Chemnitz ist eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 3.000,00 Euro zu entrichten. Es steht ihnen zu, zusätzlich eine freiwillige
Konzessionsabgabe Ihrer Wahl zu zahlen. - Das Nutzungsentgelt für die vergebenen Flächen ist in der Konzessionsabgabe nicht enthalten und muss via Antrag auf Sondernutzung bei dem Verkehrs- und Tiefbauamt beantragt werden. Stromanschluss- und verbrauchsgebühren müssen selbst getragen werden.
- jährlich aktueller Versicherungsnachweis notwendig
- Reinigung der Fläche (vor und während des Marktes) ist selbst zu beauftragen.
- Beschallung und GEMA Gebühr erfolgen auf eigene Kosten.
- Auf die Außengastronomie ist Rücksicht zu nehmen, eine evtl. Einbeziehung ist unter Umständen möglich/nötig.
- Ausreichend eigene Abfallbehälter müssen aufgestellt werden, um dem zu erwartenden Müllaufkommen gerecht zu werden.
Der Bewerbung sind beizufügen
- Gewerbeanmeldung
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des rechtl. Vertreters des Konzessionsnehmers
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
- aktueller Versicherungsnachweis
- Veranstaltungskonzept des Frühlingsmarktes mit Fotos bzw. bewertbarer Gestaltungsvorschlag der Aufbauten
- Referenzen
- Erklärung des Bewerbers, mit der versichert wird, dass ihm die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt und kein entsprechendes Verfahren anhängig ist bzw. eine Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde
- Erklärung des Bewerbers, die Reinigung und die GEMA Anmeldung zu übernehmen
- maßstabsgetreue Skizze zu der möglichen Anordnung der Stände auf den in dieser Ausschreibung genannten Flächen (Flächenplan siehe Anlage)
5. Kündigung
Bei Nichteinhaltung der Konzessionsvorgaben behält sich die Stadt Chemnitz ein Sonderkündigungsrecht und den Rücktritt von der erfolgten Vergabe vor.
Durchführungsrisiko
Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung der Veranstaltung trägt der Konzessionär allein. Gegen Schadensersatzansprüche der Veranstaltungsteilnehmer oder Dritter hat sich der Konzessionär ausreichend zu versichern und dies gegenüber der Stadtverwaltung Chemnitz unaufgefordert nachzuweisen.
In die Bewertung der Bewerbung und die anschließende Auswahl fließen folgende Faktoren ein:
- Einhaltung der Gestaltungsvorgaben laut Ausschreibung
- Einhaltung des Teilnehmerkreises laut Ausschreibung
- Anordnungsvorschlag der Stände und geforderter Aufbauten mittels der Anlage
- Höhe der zusätzlich zu zahlenden Konzessionsabgabe
- Kulturangebote/Programm
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Unvollständig eingereichte Bewerbungen müssen bis Ende der Ausschreibungsfrist ergänzt werden/fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Fallen Voraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes gem. Gewerbeordnung nach Bewerbungsschluss weg, ist der entsprechende Bewerber sowie seine Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.10.2025 zu richten an:
Stadt Chemnitz, Ordnungsamt
Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte
09106 Chemnitz
Bei mehreren Bewerbungen wird das ansprechendste Angebot ausgewählt.
Die Vergaberegelungen nach VOL/VOB finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.