Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Übernahme einer Dienstleistungskonzession
Weihnachtsmarkt „Innere Klosterstraße“ in den Jahren 2026-2030
Die Stadt Chemnitz sucht interessierte Veranstalter für die Organisation und Durchführung eines Weihnachtsmarktes „Innere Klosterstraße“ in den Jahren 2026 bis 2030.
Die Dienstleistungskonzession wird für fünf Jahre ausgeschrieben.
Veranstaltungszeiten/Öffnungszeiten:
analog Chemnitzer Weihnachtsmarkt lt. aktueller Marktausschreibung:
27.11.2026 – 23.12.2026
26.11.2027 – 23.12.2027
01.12.2028 – 23.12.2028
30.11.2029 – 23.12.2029
29.11.2030 – 23.12.2030
Veranstaltungsort: Innere Klosterstraße von ehemals „Eiscafe Bellini“ (Innere Klosterstraße 4) bis Theaterstraße,
mögliche Fläche: Börnichsgasse, bei Einhaltung Feuerwehrzufahrten, nur mit Absprache
Folgende Rahmenbedingungen sind einzuhalten:
Grundlegendes:
Der Weihnachtsmarkt „Innere Klosterstraße“ soll die Stadt Chemnitz und deren ansässige Händler widerspiegeln.
1. Teilnehmerkreis
mind. 8 Händler
- ansässige Gastronomen (gesamtes Stadtgebiet)
- ansässige Händler mit verschiedenen nicht gastronomischen Produkten (gesamtes Stadtgebiet)
2. Gestaltung
- Nutzung des Mehrweggeschirrsystems des Chemnitzer Weihnachtsmarktes
- Umbauung der Stromkästen
- Sitzgelegenheiten (mit und ohne Überdachung) für Besucher
- äußerlich mit Holz und Tannengrün gestaltete Hütten mit erzgebirgischem und weihnachtlichem Bezug
- passende Sortimentsschilder
- Überspannungen der Inneren Klosterstraße mit Leuchtdekoration
- Es sind passende Abfallbehälter bereitzustellen (vorzugsweise in die Gestaltung integriert)
weitere Aufbauelemente
- Bühne oder Freiflächenbespielung
- Fotopoint
- Kinderattraktion
3. Kulturelles Angebot
- Programmbespielung mindestens an den Wochenenden, abwechselnd zum Programm des Mittelaltermarktes
- Bastelstraße
- Schauvorführungen
4. Sonstige Anforderungen
- Teilnahme am Gutscheinsystem des Chemnitzer Weihnachtsmarktes (wenn durchgeführt)
- Der ausgewählte Bewerber hat bei der Stadt Chemnitz einen Antrag auf Festsetzung der Veranstaltung als Spezialmarkt gemäß § 68 Abs. 1 Gewerbeordnung zu stellen (kostenpflichtig).
- Wachschutz ist zu gewährleisten.
- Auf Barrierefreiheit ist weitestgehend zu achten.
- Flächenreinigung und Winterdienst (Ausübung der Verkehrssicherungspflichten)
- Das Sicherheitskonzept für den Chemnitzer Weihnachtsmarkt ist umzusetzen.
- An die Stadt Chemnitz ist eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 3.000,00 € zu entrichten. Es steht ihnen zu, zusätzlich eine freiwillige Konzessionsabgabe Ihrer Wahl zu zahlen.
- Das Nutzungsentgelt für die vergebenen Flächen ist in der Konzessionsabgabe nicht enthalten und muss via Antrag auf Sondernutzung bei dem Verkehrs- und Tiefbauamt beantragt werden (kostenpflichtig).
- An die Stadt Chemnitz ist eine zusätzliche Zahlung in Höhe der beschiedenen GEMA Gebühr für die genutzte Fläche zu bezahlen.
Bis zum Vorliegen eines rechtsmittelfähigen Bescheides seitens der GEMA ist darauf eine Pauschalzahlung von 6.000 € zu erbringen. Diese wird nach Vorliegen des GEMA Bescheides mit der dann feststehenden Gebühr verrechnet. - Teilnahme eines jedes Händlers am Gutscheinsystem (wenn durchgeführt)
- jährlich aktueller Versicherungsnachweis notwendig
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Gewerbeanmeldung
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des/der rechtl. Vertreters/in des Konzessionsnehmers
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
- aktueller Versicherungsnachweis
- Veranstaltungskonzept mit Fotos bzw. bewertbarer Gestaltungsvorschlag der Aufbauten
- Referenzen von vergleichbar durchgeführten Veranstaltungen
- Erklärung des Bewerbers, mit der versichert wird, dass ihm die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt und kein entsprechendes Verfahren anhängig ist bzw. eine Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde
- maßstabsgetreue Skizze zu der möglichen Anordnung der Stände auf den in dieser Ausschreibung genannten Flächen (siehe Anlage)
5. Leistungen der Stadt Chemnitz
- Werbemaßnahmen für den Chemnitzer Weihnachtsmarkt
- Illumination der Straßenlaternen mit weihnachtlichen Elementen
- Bereitstellen und Betreiben der Beschallungsanlage
- Bereitstellen eines Funkgerätes
- Bereitstellen und Bedienen von Müllpresscontainern zur Abfallentsorgung
- Bereitstellen einer Geschirrspülstelle (separates Vertragsverhältnis notwendig)
6. Kündigung
Bei Nichteinhaltung der Konzessionsvorgaben behält sich die Stadt Chemnitz ein Sonderkündigungsrecht und den Rücktritt von der erfolgten Vergabe vor.
Durchführungsrisiko
Das wirtschaftliche Risiko bei der Durchführung der Veranstaltung trägt der Konzessionär allein. Gegen Schadensersatzansprüche der Veranstaltungsteilnehmer oder Dritter hat sich der Konzessionär ausreichend zu versichern und dies gegenüber der Stadtverwaltung Chemnitz unaufgefordert nachzuweisen.
In die Bewertung der Bewerbung und die anschließende Auswahl fließen folgende Faktoren ein:
- Einhaltung der Gestaltungsvorgaben laut Ausschreibung
- Einhaltung des Teilnehmerkreises laut Ausschreibung
- Anordnungsvorschlag der Stände und geforderter Aufbauten mittels der Anlage
- Höhe der zusätzlich zu zahlenden Konzessionsabgabe
- Kulturangebote/ Bühnenprogramm
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Unvollständig eingereichte Bewerbungen müssen bis Ende der Ausschreibungsfrist ergänzt werden/fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Fallen Voraussetzungen zur Ausübung eines Gewerbes gem. Gewerbeordnung nach Bewerbungsschluss weg, ist der entsprechende Bewerber sowie seine Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.10.2025 zu richten an:
Stadt Chemnitz, Ordnungsamt
Abt. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Märkte
09106 Chemnitz
Bei mehreren Bewerbungen wird das ansprechendste Angebot ausgewählt.
Die Vergaberegelungen nach VOL/VOB finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.