Aufruf
für die Bewerbung zum Erhalt einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Alttextilcontainern im öffentlichen Verkehrsraum
Am 25.09.2019 wurde vom Stadtrat das „Konzept der Stadt Chemnitz zur Vergabe von Containerstandplätzen für die Erfassung von Alttextilien auf öffentlichen Straßen (Standortkonzept Alttextilien)“ beschlossen.
Das Konzept verfolgt das Ziel, klare und verbindliche Vorgaben für die Vergabe von Containerstandplätzen zur Sammlung von Alttextilien im öffentlichen Straßenraum der Stadt Chemnitz festzulegen. Damit wird die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von Alttextilcontainern im öffentlichen Verkehrsraum mittels Ausschreibung und Durchführung eines Losverfahrens geregelt.
Die Stadt Chemnitz ruft alle interessierten Unternehmen zur Teilnahme am Wettbewerb und Antragstellung bis spätestens 19.12.2025 bei der zuständigen Erlaubnisbehörde (Stadt Chemnitz, Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Verkehrsbehörde, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz) auf. Die entsprechenden Unterlagen zur Antragstellung: Antrag, Informations- und Hinweisblätter zum Datenschutz und die voraussichtlichen Auflagen und Bedingungen können unter: www.chemnitz.de/Ausschreibungen abgerufen werden. Die Lose 1, 4 und 5 steht mit 22 und die Lose 3 und 6 mit 23 Standplätzen zur Ausschreibung zur Verfügung.
Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Datenblätter der aufzustellenden Alttextilcontainer
- Farbfotografien der aufzustellenden Container
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Deckungssummen siehe Hinweisblatt Auflagen)
- Bestätigung der Landesdirektion Sachsen zur Anzeige einer gewerblichen Sammlung gemäß §§ 17, 18 KrWG
Mit Unterzeichnung des Antrags bestätigt der Bewerber die Erklärung über die Kenntnis und Zustimmung zur Datenschutzerklärung zur Freistellung von Haftungsansprüchen und den voraussichtlichen Auflagen und Bedingungen im folgenden Erlaubnisverfahren.
Nach Ablauf der Frist zur Antragstellung werden die vorliegenden Anträge auf Vollständigkeit überprüft. Die öffentliche Losziehung wird am 13.01.2026 im Technischen Rathaus, Zimmer A246 um 10:00 Uhr stattfinden, eine Teilnahme interessierter Antragsteller ist ausdrücklich erwünscht.
Bei der Antragstellung ist anzugeben, auf welches bzw. auf welche Sammellose sich konkret beworben wird. Wer ein Los erhalten hat, erhält die entsprechende Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Alttextilcontainern auf den Standplätzen des jeweiligen Loses für den Geltungszeitraum 01.02.2026 – 31.12.2027. Die Sondernutzungserlaubnis wird unter den bekannten Auflagen und Bedingungen erlassen. Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis fallen Verwaltungsgebühren nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) i.V. m. dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis, sowie Sondernutzungsgebühren entsprechend der geltenden Sondernutzungssatzung der Stadt Chemnitz an.
Beschluss
Das Konzept zur Vergabe von Altkleider-Containerstandplätzen wurde am 25.09.2019 vom Stadtrat beschlossen: