Öffentliche Bekanntmachung:

Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes einer Straße nach § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

(Az: 66.14.04/1015/2025+E)

1. Straßenbeschreibung

Teilabschnitt der Ortsstraße „Kutusowstraße“ auf dem Flurstück 128/27, Gemarkung Gablenz mit seiner Lage vor den Hausnummern „Kutusowstraße“, Haus-Nummer 44 bis 78,
Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 507

2. Absichtserklärung

Der unter 1. näher bezeichnete Straßenabschnitt soll auf der Grundlage des § 8 SächsStrG auf einer Länge von 240 m eingezogen werden. Mit der Einziehung entfallen entsprechend
§ 8 (5) SächsStrG Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG).
Das Einziehungsverfahren erfolgt wegen des Verlustes der Verkehrsbedeutung nach dem vollständigen Rückbau der Gebäude und der Umsetzung des Pilotprojektes „Schwammstadt“.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Nach § 8 (4) des SächsStrG wird die Absicht der Einziehung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Einwendungen dagegen können innerhalb von drei Monaten bei der Stadt Chemnitz vorgebracht werden.

Im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, Verkehrs- und Tiefbauamt, liegt die Flurkarte mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 488-7741 zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich ist der Lageplan mit der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/Bekanntmachungen einsehbar.


Chemnitz, den 25.03.2026

Thomas Blankenhagel
amt. Amtsleiter
Verkehrs- und Tiefbauamt

Anlage

Übersichtskarte zur Einziehung eines Teilabschnittes der Kutusowstraße
Foto: ALKIS GeoSN